Österreich und die Welterbekonvention
Am 18. Dezember 1992 ratifizierte die Republik Österreich das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. In Kraft trat es für Österreich drei Monate später, am 18. März 1993. Mit der Unterzeichnung verpflichtete sich Österreich, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen Kultur- und Naturerbestätten mit außergewöhnlichem universellem Wert zu schützen und zu erhalten und im Rahmen des Übereinkommens internationale Hilfe und Unterstützung zu leisten .
Als Völkerrechtsvertrag bindet das Übereinkommen die jeweiligen Staaten. Für das Welterbe sind in Österreich das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zuständig und dienen als Kontaktstelle. Mit dem Beitritt Österreichs haben sich jedoch Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verpflichtet.
Mit der Nominierung und Aufnahme einer Stätte in die Welterbeliste muss auch jede Stätte einen umfassenden Managementplan einreichen sowie eine/einen Welterbemanager*in ernennen. Welterbe zu sein ist nämlich keine einmalige Auszeichnung, sondern eine fortwährend Anstrengung, um die Stätte auch für zukünftige Generationen in ihrer Besonderheit und Schönheit zu erhalten.
Seither wurden von Österreich 12 Stätten in die Welterbeliste aufgenommen. Stätten werden nur dann in die Liste des Welterbes aufgenommen, wenn sie mindestens eines der in der Konvention festgelegten zehn Kriterien, sowie die Kriterien der "Einzigartigkeit" und "Authentizität" (bei Kulturstätten) bzw. der "Integrität" (bei Naturstätten) erfüllen. Die Aufnahme in die Welterbeliste ist Auszeichnung und Verpflichtung zugleich: die Stätten müssen nach Bestand und Wertigkeit durch ein entsprechendes Management und nationale Schutzmaßnahmen auch für zukünftige Generationen erhalten werde.
Die Fachorganisation ICOMOS Austria unterstützt den Vertragsstaat durch Fachexpertise sowie Monitoring und Beratung der Welterbestätten.
Zur Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Akteur*innen, wurde die Österreichische UNESCO-Kommission als Geschäftsstelle der "Österreichischen Welterbestätten-Konferenz" ernannt. In dieser Funktion organisiert sie jedes Jahr eine Klausurtagung und eine Fachkonferenz. Ferner bietet sie Information und Beratung, bearbeitet Themenschwerpunkte der Umsetzung in Österreich, erstellt Expertisen und betreut die Öffentlichkeitsarbeit.
Die UNESCO-Welterbestätten in Österreich
Die Altstadt von Salzburg ist ein herausragendes Beispiel für einen kirchlichen Stadtstaat und zeichnet sich durch eine beachtliche Anzahl bedeutender weltlicher und kirchlicher Bauten verschiedener Epochen aus.
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