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Kulturgüterschutz

Schutz gefährdeter Kulturgüter  
Foto: © Colourbox.de / Phaitoon Sutunyawatchai

Kulturgüterschutz

Raubgrabungen an archäologischen Stätten, Plünderung von Kulturstätten sowie Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen in aller Welt bedrohen die wissenschaftliche Erschließung, die Erhaltung und den allgemeinen Zugang zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe. Der Umsatz aus dem illegalen Handel mit Kulturgütern geht in die Milliarden, der dadurch verursachte Verlust ist unermesslich. Die internationale Staatengemeinschaft reagierte deshalb mit einer Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor kultureller Ausbeutung und formulierte internationale Rechtsinstrumente wie die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und die Übereinkommen zur Bekämpfung des illegalen Handels und zur Rückführung mit Kulturgütern.


© UNESCO, Yu Siang Teo

Die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager-Konvention) (1954) mit ihren zwei Zusatzprotokollen ist ein internationales Abkommen zur Sicherung und Bewahrung von  Kulturgütern während bewaffneten Konflikten. Die Konvention entstand nach den Verwüstungen des Zweiten Weltkrieges. Geschützt werden Kulturgüter, wie in Artikel 1 der Konvention definiert: Bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist.


© UNESCO, Fatosme

Das Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970) formuliert Mindestvorschriften für zu ergreifende Maßnahmen gegen den illegalen Handel sowie Vorkehrungen zum Schutz eigenen Kulturgutes, zur Verhinderung seiner rechtswidrigen Ausfuhr, zum Schutz rechtswidrig eingeführten Kulturgutes anderer Vertragsstaaten sowie zur Herausgabe auf Ersuchen des Herkunftslandes. Die Unidroit-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig exportierte Kulturgüter (1995) regelt die Rückgabe von gestohlenen und die Rückführung von rechtswidrig ausgeführten Kulturgütern und ergänzt damit das 1970er UNESCO-Übereinkommen.


© UNESCO, NOAA

Die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser (2001) hat sich zum Ziel gesetzt, den Schutz und Erhalt des Kulturerbes unter Wasser zu fördern. Im Fokus stehen die Erhaltung des Kulturerbes vor Ort, die engere Kooperation zwischen den Vertragsstaaten sowie die Festlegung archäologischer Richtlinien und Vorgehensweisen zur Bewahrung und Erforschung von unter Wasser befindlichen Kulturgütern. Verbindliche, internationale Regelungen für den Umgang mit Kulturerbe unter Wasser sind aufgrund der besonderen Situation in Hinblick auf nationale Souveränität - insbesondere auf hoher See - aber auch für Kulturgüter in Binnengewässern von Bedeutung. Die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser wurde von Österreich noch nicht ratifiziert.

Aktuelles

Checkliste für den sicheren Erwerb von Kulturgut

Diese vom Kulturgüterschutz-Panel der Republik Österreich erarbeitete Broschüre richtet sich als Orientierungshilfe an alljene, die privat Kunst- oder Kulturgegenstände erwerben wollen.