Ethik der Neurotechnologie
Entwicklung und Einsatz von Neurotechnologien müssen im Rahmen der Menschenrechte, der menschlichen Würde und der UN-Agenda 2030 erfolgen. Vor diesem Hintergrund hat die UNESCO auf der 43. Generalkonferenz in Samarkand (Usbekistan) im November 2025 die Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie verabschiedet, den ersten globalen Völkerrechtstext, der sich eigens den ethischen Herausforderungen neurotechnologischer Anwendungen widmet.
Ethik der Künstlichen Intelligenz
Angesichts rasanter Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien hat die UNESCO im Jahr 2021 eine Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz (KI) verabschiedet. Die UNESCO-Mitgliedstaaten betonen darin, dass KI über den gesamten Lebenszyklus hinweg ethischen Normen genügen muss, insbesondere in Hinblick auf die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte, die Förderung gesellschaftlicher und kultureller Vielfalt und den Schutz der Natur.
Bioethik
Das UNESCO-Bioethikprogramm wurde im Jahr 1993 ins Leben gerufen, um auf die ethischen und sozialen Fragen der Entwicklungen im Bereich der Medizin und Lebenswissenschaften zu reagieren. Ziel des Programms ist die Verständigung auf gemeinsame Werte und Maßstäbe in Zeiten des globalen Wandels. Der UNESCO-Lehrstuhl für Bioethik an der Medizinischen Universität Wien leistet hierzu auf nationaler Ebene wichtige Arbeit.