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Kultur

Kulturelle Entwicklung: Erbe und Vielfalt  

Kultur

Die UNESCO hat den weltweiten Schutz und die Erhaltung des materiellen und immateriellen Kulturerbes sowie die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und der Kreativität zum Ziel.

Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt: In der UNESCO-Verfassung ist die Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt als Zweck und Aufgabe der UNESCO festgeschrieben. Die „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eine eigenständige Kulturpolitik. Das primäre Ziel ist die Sicherung eines Umfeldes, in dem sich eine Vielfalt an Kunst und Kultur frei entfalten kann und vor einer rein wirtschaftlichen Verwertungslogik geschützt ist.

Erhaltung des materiellen Welterbes: Die internationale Staatengemeinschaft hat zahlreiche Abkommen geschaffen, um materielles Erbe weltweit zu schützen und zu erhalten:  Die UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ist das international bedeutendste Instrument, das von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Es  soll helfen, Kultur- und Naturdenkmäler von außergewöhnlichem universellen Wert zu schützen und nachhaltig zu bewahren. Weitere Abkommen: Die Haager-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, das UNESCO-Übereinkommen über den illegalen Handel mit Kulturgütern.

Schutz des immateriellen Kulturerbes: Immaterielles Kulturerbe ist ein fundamentaler Bestandteil des kulturellen Erbes. Die UNESCO versteht immaterielles Kulturerbe als lebendige Traditionen, als Quelle kultureller Vielfalt und Garant nachhaltiger Entwicklung. Es umfasst folgende fünf Bereiche: Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, Darstellende Künste, Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum sowie Traditionelle Handwerkstechniken. 

Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Freiräume für Kunst und Kultur

Die „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.

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Welterbe
Kultur- und Naturerbestätten mit außergewöhnlichem universellem Wert

1972 verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft die Welterbekonvention. Bis heute haben 1.154 Kultur- und Naturerbestätten aus 167 Staaten aller Kontinente die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste erfüllt.

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Immaterielles Kulturerbe
Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken

In Ergänzung zum materiellen Erbe betont die "Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes" die Bedeutung von bislang im Verborgenen existierenden Bräuchen und Praktiken, von Gemeinschaften und deren gemeinsamen Tun.

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Kulturgüterschutz
Schutz gefährdeter Kulturgüter

Als Kulturgüter werden Baulichkeiten, Orte oder Güter bezeichnet, die für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung sind. Gezielte Zerstörung von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, Raubgrabungen an archäologischen Stätten, Plünderung von Kulturstätten sowie Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen in aller Welt bedrohen die wissenschaftliche Erschließung, die Erhaltung und den allgemeinen Zugang zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.

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