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Ethik in Wissenschaft und Technologie

Gesellschaftliche Folgen antizipieren  
Foto: © Colourbox.de / Pressmaster

Ethik der Künstlichen Intelligenz
Technologie im Sinne des Gemeinwohls

Die Mitgliedstaaten der UNESCO sind sich darin einig, dass die Entwicklung und der Einsatz Künstlicher Intelligenz ethischen Prinzipien folgen und im Rahmen der Menschenrechte sowie der UN-Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung erfolgen muss. Vor diesem Hintergrund haben alle 193 Mitgliedstaaten im Jahr 2021 die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz verabschiedet – der erste globale Völkerrechtstext zum Thema KI und eine wichtige Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung von Governance-Systemen für Künstliche Intelligenz. Die Empfehlung beinhaltet neben klar definierten ethischen Prinzipien konkrete Ziele und Handlungsempfehlungen in elf Gestaltungsfeldern von Medien über Forschung bis hin zu ethischer Folgenabschätzung. Ein besonderer Fokus liegt auf sensiblen Lebensbereichen und Themen wie Umwelt, Bildung, Geschlechtergerechtigkeit und Gesundheit. Was den Völkerrechtstext der UNESCO darüber hinaus auszeichnet, ist sein starker Bezug auf die Menschenrechte, die Aushandlung im Rahmen eines globalen Multistakeholderprozesses und die Betrachtung von KI über den gesamten Lebenszyklus.

Angesichts der rasanten Entwicklungen im Bereich KI verfolgen die Mitgliedstaaten mit der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz das Ziel, eine breite gesellschaftliche Diskussion über grundlegende ethische Fragen in Bezug auf digitale Technologien anzustoßen. Zugleich betonen sie die Dringlichkeit, Governance-Systeme für KI zu entwickeln, die die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte, den Schutz gesellschaftlicher und kultureller Vielfalt, die Sicherung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat und den Abbau bestehender Macht-Asymmetrien gewährleisten. Die Mitgliedstaaten fordern zudem, Bedenken in Hinblick auf negative Folgen durch KI-Anwendungen für jede und jeden Einzelnen, die Gesellschaft und die Ökosysteme ernst zu nehmen und bei der Ausgestaltung von politischen Maßnahmen zu berücksichtigen. Um die Umsetzung der Empfehlung in Österreich zu fördern und durch inhaltliche Expertise zu begleiten, wurde an der Österreichischen UNESCO-Kommission im Jahr 2023 ein interdisziplinäres Expert*innengremium eingerichtet, der Fachbeirat Ethik der Künstlichen Intelligenz. 

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DIE EMPFEHLUNG ZUR ETHIK DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ

Die UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz ist der erste globale Völkerrechtstext zum Thema „KI”. Die in ihr formulierten ethischen Prinzipien, Ziele und Gestaltungsaufgaben bieten Orientierung für die Entwicklung und den Einsatz einer menschenzentrierten Künstlichen Intelligenz.

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DER FACHBEIRAT ZUR ETHIK DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ

Der interdisziplinäre Fachbeirat der Österreichischen UNESCO-Kommission begleitet die Umsetzung der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Künstlichen Intelligenz in Österreich. Das Expert*innengremium ist beratend tätig und unterstützt Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung.

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