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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

Community-Konsultation zu den UNESCO-Leitlinien für die Regulierung Digitaler Plattformen

25.05.2023

  • 12. Juni 2023
  • 10:00-12:00h
  • Online

Die Österreichische UNESCO-Kommission und das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck laden herzlich ein zu einer Community-Konsultation zu den UNESCO-Leitlinien für die Regulierung Digitaler Plattformen

Am Montag, 12. Juni, 10:00-11:30 (Online, via Zoom) veranstalten die Österr. UNESCO-Kommission und das Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck eine Community-Konsultation zu den UNESCO-Leitlinien für die Regulierung Digitaler Plattformen.

Die Online-Konsultation gibt relevanten österreichischen Stakeholder*innen und Expert*innen die Gelegenheit zur Diskussion des aktuellen Entwurfs der UNESCO-Leitlinien zur Regulierung Digitaler Plattformen. Ausgehend von einem inhaltlichen Überblick durch Prof. Kettemann und dem vorliegenden Leitlinien-Entwurf können die Teilnehmer*innen ihre Perspektiven auf den Leitlinien-Entwurf einbringen und Vorschläge für deren weitere Erarbeitung formulieren. Die Veranstaltung ist Teil eines von der UNESCO in Kooperation mit der Innovation for Policy Foundation (i4Policy) angestoßenen Prozesses, der durch unabhängige Konsultationen eine möglichst breite globale Beteiligung von interessierten Stakeholder*innen an der Erarbeitung der Leitlinien ermöglichen soll.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und Expertise!

Hintergrund
Digitale Plattformen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie sind aber zunehmend auch Orte von Desinformation, Hassrede, Verschwörungstheorien und weiteren demokratiefeindlichen Inhal-ten. Die UNESCO setzt sich daher aktuell für die Entwicklung von globalen Leitlinien für die Regulierung digitaler Plattformen ein. Diese Leitlinien werden in einem Multistakeholderprozess entwickelt und präzisiert. Aktuell liegt der Draft 3.0 vor.

Ziel der Leitlinien ist die Etablierung von Strukturen und Prozessen, die Nutzer*innen vor demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Inhalten schützen und gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfrei-heit zu wahren. Sie regen die Etablierung einer echten Rechenschaftspflicht für digitale Plattformen und „Big Tech“ wie auch eine Rechenschaftspflicht für Staaten bei Überregulierung an. Empfohlen wird au-ßerdem die Förderung differenzierterer Ansätze als Alternativen zur direkten Verwaltung von Online-Inhalten durch die Staaten und zur Begrenzung der unkontrollierten Macht privater Akteur*innen. Die UNESCO versteht die Guidelines als Teil der größeren Reform der Internetkooperationsarchitektur sowie der UN-geleiteten Prozesse zur Zukunft der Internet Governance.
Die Leitlinien befassen sich explizit nicht mit Datenschutz, Wettbewerb, geistigem Eigentum oder ande-ren etablierten Rechten, die unterschiedliche Ansätze und verschiedene rechtliche oder regulatorische Rahmenbedingungen erfordern.


Wir ersuchen um Anmeldung an oeuk@unesco.at bis zum 5. Juni 2023. Der Zoom-Link für die Konsultation sowie weitere relevante Unterlagen werden Ihnen nach Anmeldung übermittelt.

Rückfragen und Kontakt
Claudia Isep, Österr. UNESCO-Kommission, isep@unesco.at; +43 1 526 13 01 15
 

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Kontakt

Presse / Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +43 / 1 / 526 13 01
E-Mail: presse@unesco.at