
Krieg und Zerstörung, Umweltverschmutzung, Verstädterung und Bauvorhaben, ökologische Zerstörung und Naturkatastrophen gefährden Welterbestätten. Jene Stätten, die vom Welterbekomitee als besonders gefährdet eingestuft sind, werden nach Artikel 11 der Welterbekonvention in der Liste des gefährdeten Erbes der Welt („Rote Liste") geführt.
Von den 1.154 Stätten auf der Welterbeliste befinden sich derzeit 52 in Gefahr, unter anderem alle sechs Welterbestätten in Syrien, die Altstadt von Jerusalem, das Bamiyan Tal in Afghanistan und seit 2017 das Historische Zentrum von Wien aufgrund städtebaulicher Entwicklungen.
Wenn der "außergewöhnliche universelle Wert" einer Welterbestätte nachhaltig beschädigt oder gar zerstört wurde ist die Streichung von der Liste eine letzte Maßnahme. Bisher gab es zwei Fälle: 2007 entschied das Welterbekomitee das „Arabische Oryx-Antilopen Schutzgebiet“, nachdem der Oman das Gebiet verkleinert hatte, von der Welterbeliste zu streichen. 2009 wurde die Kulturlandschaft des Dresdner Elbtales in Deutschland aufgrund des Baus einer vierspurigen Autobahnbrücke gestrichen, 2021 die historische Hafenanlage der Stadt Liverpool.