Springe zum Hauptinhalt

Kulturgüterschutz

Schutz gefährdeter Kulturgüter  
Foto: © Colourbox.de / Phaitoon Sutunyawatchai

Die Haager Konvention
zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Die Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (Haager-Konvention) vom 14. Mai 1954 mit ihren zwei Zusatzprotokollen ist ein internationales Abkommen zur Sicherung und Bewahrung von Kulturgütern während bewaffneten Konflikten. Die Konvention entstand nach den Verwüstungen des Zweiten Weltkrieges. Geschützt werden Kulturgüter, wie in Artikel 1 der Konvention definiert: Bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist. Der Schutz setzt sich aus der Sicherung durch vorsorgliche Maßnahmen schon in Friedenszeiten sowie aus der Respektierung des eigenen und fremden Kulturgutes im Konfliktfall zusammen.

Die Republik Österreich hat die Haager-Konvention im Jahr 1964 ratifiziert (BGBl. Nr. 58/1964). In Erfüllung dieser Konvention wurde 1976 die Erfassung und Evidenzhaltung der Kulturgüter sowie die Kennzeichnung mit dem internationalen Schutzzeichen durchgeführt.

Downloads

Weiterführende Links