Springe zum Hauptinhalt

Kulturgüterschutz

Schutz gefährdeter Kulturgüter  
Foto: © Colourbox.de / Phaitoon Sutunyawatchai

Illegaler Handel mit Kulturgütern

Das UNESCO Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970 formuliert Grundprinzipien zum internationalen Schutz von Kulturgütern. Hierzu zählen Mindestvorschriften für zu ergreifende Maßnahmen gegen den illegalen Handel sowie Vorkehrungen zum Schutz eigenen Kulturgutes, zur Verhinderung seiner rechtswidrigen Ausfuhr, zum Schutz rechtswidrig eingeführten Kulturgutes anderer Vertragsstaaten sowie zur Herausgabe auf Ersuchen des Herkunftslandes.1978 gründete die UNESCO ein zwischenstaatliches Komitee zur Förderung der Rückgabe illegal erworbener Kulturgüter, das auch einen ethischen Kodex für Kunsthändler*innen entwickelt hat. Österreich ratifizierte 2015 das Übereinkommen (BGBl III 139/2015) und erließ 2016 zur Erfüllung dieses Völkerrechtsvertrages das Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrückgabegesetz – KGRG; BGBl. I Nr. 19/2016).

© Unidroit

Die Unidroit-Konvention über gestohlene oder rechtswidrig exportierte Kulturgüter vom 25. Juni 1995 regelt die Rückgabe von gestohlenen und die Rückführung von rechtswidrig ausgeführten Kulturgütern. Da die UNESCO-Konvention von 1970 nur die zwischenstaatliche und nicht die privatrechtliche Ebene betrifft, also Rückgabeforderungen von Einzelpersonen ausschließt, hat die UNESCO das in Rom ansässige „Internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts“ (Unidroit) mit der Erarbeitung dieses ergänzenden Übereinkommens beauftragt.

Downloads

Weiterführende Links