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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Umsetzung und Monitoring
der UNESCO-Konvention Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

© Parlamentsdirektion/Bildagentur Zolles KG/Johannes Brunnbauer | Christian Hofer

Nationale Ebene

Österreich ist der "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" am 18. Dezember 2006 beigetreten. Die Bestimmungen und Zielsetzungen der Konvention sind damit für Bund, Länder und Gemeinden sowie für die internationale Zusammenarbeit Österreichs bindend.

Die Konvention ist für Österreich nicht nur völkerrechtlich bindend, sie entfaltet auch innerstaatlich bestimmte Rechtswirkungen. Insbesondere bereits bestehende nationale Rechtsakte sind im Lichte der Konvention auszulegen. Ebenso müssen zukünftige Politiken und Maßnahmen mit der Konvention vereinbar sein.

Entscheidend für die Umsetzung ist daher, welche kulturpolitischen Rahmenbedingungen und Maßnahmen Österreich als erforderlich und wirksam erachtet, um ein förderliches Umfeld für eine Vielfalt an kulturellen Ausdrucksformen abzusichern. In vielen Sachfragen geht es zunächst darum, Bestehendes gegen rein ökonomische Begehrlichkeiten zu verteidigen. Darüber hinaus gilt es jedoch auch notwendige Weichenstellungen zu ergreifen, um die Vielfalt angesichts gesellschaftlicher Veränderungsprozesse langfristig zu stärken.

Federführend für die Umsetzung der Konvention in Österreich sind:

Angesichts des Querschnittcharakters von Kultur berührt die Konvention auch die Zuständigkeitsbereiche von anderen Ministerien, beispielsweise Urheberrechte im Justizministerium, steuerliche Rahmenbedingungen für Künstler*innen im Finanzministerium oder Niederlassungs- und Aufenthaltsbestimmungen des Innenministeriums; weiters die Zuständigkeiten der Bundesländer sowie der Europäischen Union (welche ebenfalls die Konvention ratifiziert hat).

Als nationale Kontaktstelle zur Konvention unterstützt die Österreichische UNESCO-Kommission den Implementierungsprozess und fungiert beratend für die Bundesregierung und die Landesregierungen. Um Austausch und Kooperation zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen zu erleichtern, wurden bei der ÖUK Fachgremien zur Konvention etabliert.

Alle vier Jahre informiert Österreich die UNESCO per Umsetzungsbericht.  Österreich hat bislang drei Berichte vorgelegt: 2012, 2016 und 2020. Diese bilden die Grundlage für das Monitoring der Umsetzungsfortschritte auf nationaler und internationaler Ebene. Der nächste Umsetzungsbericht an die UNESCO wird 2024 gelegt.

Internationale Ebene

Zur Begleitung und Überwachung der Umsetzung auf internationaler Ebene fungieren bei der UNESCO folgende Organe: die Vertragsparteienkonferenz, das Zwischenstaatliche Komitee sowie das Konventions-Sekretariat. Zu ihren zentralen Aufgaben zählen:

  • Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien zu fördern,
  • Richtlinien zur Durchführung und Anwendung der Konvention zu erarbeiten,
  • nationale Umsetzungsberichte auszuwerten und zu prüfen sowie auf dieser Grundlage
  • Trends, Herausforderungen und Handlungsbedarf zu identifizieren, um zu gewährleisten, dass die Konvention auch unter sich verändernden Bedingungen relevant und zukunftsweisend bleibt und über die
  • Fördermittelvergabe des "Internationalen Fonds für Kulturelle Vielfalt", der Projekte zur strukturellen Stärkung des Kultur- und Mediensektors in Ländern des Globalen Südens unterstützt, zu entscheiden.

Als Vertragspartei der Konvention wirkt Österreich aktiv an der Arbeit der UNESCO-Gremien mit. Die dreimalige Wahl in das Zwischenstaatliche Komitee (2007-2009, 2013-2017, 2019-2023) belegt das Engagement Österreichs, sich auch international für das Monitoring und die Weiterentwicklung der Umsetzung der Konvention einzusetzen.

Ferner unterstützt Österreich den Fonds der Konvention, den "Internationalen Fonds für kulturelle Vielfalt", mit regelmäßigen Beiträgen. Der Fonds unterstützt staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen in Ländern des Globalen Südens bei der Umsetzung von Projekten zur strukturellen Stärkung des Kultur- und Mediensektors.


Staatenbericht

Als Vertragspartei der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ hat Österreich alle vier Jahre der UNESCO Bericht zu erstatten, welche Maßnahmen zur Umsetzung im Berichtszeitraum ergriffen wurden (sogn. "Quadrennial Periodic Report"). Der Bericht folgt dabei den von der UNESCO verabschiedeten Richtlinien, die Struktur und inhaltliche Schwerpunktsetzungen für die Berichterstattung vorgeben.

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