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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Staatenbericht

Was ist ein „Staatenbericht“?

Die Vertragsparteien zum UNESCO-Übereinkommen „Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen“ verpflichten sich, alle vier Jahre einen sogenannte „Quadriennal Periodic Reports“  an die UNESCO zu legen. Diese Berichte dienen dem kontinuierlichen Monitoring der Umsetzung des Übereinkommens in den jeweiligen Ländern. Sie sorgen auch dafür, dass auf internationaler Ebene möglichst vergleichbare Daten im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft gesammelt und verfügbar gemacht sowie nationale Good Practice-Beispiele dargestellt werden. Die Berichtslegung liegt im Verantwortungsbereich des auf nationaler Ebene zuständigen Ministeriums. Daher werden diese Berichte im Deutschen auch als "Staatenberichte" bezeichnet.

Um eine bestmögliche internationale Vergleichbarkeit zu erreichen, wird die Berichtsform, d.h. die konkrete Ausgestaltung der Berichte, von der UNESCO festgelegt. Neben einer umfassenden Darstellung von Aktivitäten in den vier Monitoring-Bereichen des Übereinkommens werden auch zukünftige Prioritäten sowie (neue) Querschnittsthemen identifiziert. 

Die in den Berichten dargestellten Aktivitäten, Projekte und Maßnahmen sind über UNESCO-Policy Monitoring Plattform abrufbar. Außerdem fließen sie in den UNESCO-Weltkulturbericht ein.

Erstellung des Berichts

In Österreich ist die Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt in der Österreichischen UNESCO-Kommission mit der Koordinierung und Vorbereitung dieses Berichts betraut. In enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport erstellt die Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt diesen Bericht auf Basis von Desktop-Recherchen, Konsultationen mit weiteren fachlich zuständigen Bundesministerien, den Bundesländern sowie nicht zuletzt umfassenden Befragungen relevanter zivilgesellschaftlicher Akteur*innen.

Der Bericht umfasst kulturpolitische Maßnahmen, Aktivitäten, Projekte und Initiativen, die sowohl von staatlichen Stellen als auch von der Zivilgesellschaft im jeweiligen Berichtszeitraum neu gesetzt bzw. entscheidend weiterentwickelt wurden. Der Staatenbericht 2024 berichtet über Maßnahmen im Zeitraum 2020-2023.

Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Berichtslegung

Die Ausarbeitung der Staatenberichte dient auch als ein Dialogforum zwischen der Zivilgesellschaft und staatlichen Stellen über die Fortschritte, die zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen erzielt wurden sowie über die in Zukunft zu setzenden Schwerpunkte und die existierenden Herausforderungen. Denn: Maßnahmen, die – im Sinne des Übereinkommens – eine vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft fördern, werden nicht nur von staatlichen Stellen gesetzt, sondern auch zivilgesellschaftliche Akteur*innen tragen mit ihren Aktivitäten und Projekten maßgeblich dazu bei.

Zivilgesellschaftliche Akteur*innen und Organisationen sind daher aufgerufen, ihre Good-Practice-Beispiele und Aktivitäten einzubringen sowie die aus ihrer Perspektive relevanten Schwerpunktsetzungen für die zukünftige Umsetzung des Übereinkommens in Österreich darzulegen. Dies ist einerseits in Form einer Online-Befragung möglich, mit der die Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt relevante Maßnahmen erhebt. Diese Maßnahmen werden auf ihre Relevanz für die Umsetzung des Übereinkommens hin geprüft und gegebenfalls in den Bericht inkludiert. Andererseits organisiert die Kontaktstelle Kulturelle Vielfalt in Zusammenarbeit mit dem BMKÖS auch einen Präsenz-Workshop für und mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, in dem die Möglichkeit zur Kommentierung des Berichtsentwurfs besteht und weitere Beispiele erhoben werden.
 


Ziele & Monitoring des Übereinkommens Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen

Die UNESCO hat ein ausführliches Monitoring-System entwickelt, das auch die Struktur für die vierjährlichen Staatenberichte zum Übereinkommen Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen bildet und auf den vier Hauptzielen des Übereinkommens aufbaut.

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