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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Ziele & Monitoring des Übereinkommens Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen

Die UNESCO hat ein ausführliches Monitoring-System entwickelt, das auch die Struktur für die Staatenberichte bildet und auf den vier Hauptzielen der Konvention aufbaut.

Ziel 1: Nachhaltige System der Governance im Kulturbereich unterstützen

Das Übereinkommen zielt darauf ab, eine gute Governance im Kulturbereich zu unterstützen, insbesondere in Hinblick auf:

  • Maßnahmen und Programme zur Förderung des Kultur- und Kreativsektors und zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene und auf allen Stufen des kulturellen Wertschöpfungskette (künstlerisches Schaffen; Produktion; Distribution und Vertrieb; kulturelle Teilhabe)
  • Etablierung von Mechanismen der inter-ministeriellen Zusammenarbeit
  • Kooperation zwischen nationalen und lokalen/regionalen Akteur*innen
  • Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft (öffentliche Finanzierung relevanter Organisationen; Vernetzung zwischen öffentlichen Stellen und Zivilgesellschaft; Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft an kulturpolitischen Prozessen; Weiterbildungsangebote für zivilgesellschaftliche Akteur*innen)
  • Medienvielfalt (Schutz unabhängiger und freier Berichterstattung; Regulierungen der Medienkonzentration; Förderung des Zugangs zu Information für alle gesellschaftlichen Gruppen; Sicherstellung einer Vielfalt an kulturellen Inhalten in öffentlichen, privaten und Community Medien)
  • Digitales Umfeld (Förderung der digitalen Kreativität; faire Rahmenbedingungen im digitalen Umfeld, z.B. faire Entlohnung; Modernisierung der Kultur- und Kreativwirtschaft im digitalen Umfeld; Initiativen zur Förderung des Zugangs zu Kunst und Kultur im digitalen Umfeld) 

Beispiele aus vorhergehenden österr. Staatenberichten (Auswahl)

  • Einrichtung Förderungszweig Zeitgenössischer Zirkus (BMKÖS)
  • Einrichtung Förderung Medienkunstprojekte (Land Salzburg)
  • Etablierung European Media Art Platform (Ars Electronica)
  • Einrichtung neuer Beiräte zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft (Kreativwirtschaftsbeirat des BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ; Musik- und Kompositionsbeirat sowie Beirat für Stadtteilkultur und Interkulturalität der Stadt Wien)
 
Ziel 2: Einen ausgewogenen Austausch an kulturellen Gütern und Dienstleistungen erreichen und die Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden steigern

Dazu sind vor allem Maßnahmen und Aktivitäten aus folgenden Bereichen relevant:

  • Förderung der Mobilität von Kulturakteur*innen, insbesondere aus dem sog. Globalen Süden
  • Handel mit kulturellen Gütern und Dienstleistungen: Förderung und Vereinfachung eines ausgewogenen Austausches kultureller Güter und Dienstleistungen auf der ganzen Welt, u.a. durch Export- und Importstrategien, Nord-Süd-und Süd-Süd-Kooperationen und Handelshilfen („Aid for Trade“-Programme) sowie externe Direktinvestitionen für den Kultur- und Kreativsektor.
  • Verträge und Übereinkommen: Verankerung von Kulturklauseln in bi- und multilateralen Handels- und Investitionsabkommen; Verankerung der Ziele des Übereinkommens in anderen Abkommen

Beispiele aus vorhergehenden österr. Staatenberichten (Auswahl)

  • AiR-Programm "West Balkan Calling" (BMEIA, zivilgesellschaft. Akteur*innen)
  • Abschluss von bilateralen Kulturabkommen (BMKÖS)
 
Ziel 3: Kultur in Rahmenpläne für nachhaltige Entwicklung integrieren

Dieses Ziel soll insbesondere erreicht werden durch:

  • Die Verankerung von Kunst und Kultur in der nationalen und regionalen Nachhaltigkeitsstrategien und -plänen (Nationale Politiken und Pläne im Bereich nachhaltiger Entwicklung)
  • Die Verankerung von Kunst und Kultur als ein strategisches Element der internationalen und regionalen Zusammenarbeit sowie in Programmen für nachhaltige Entwicklung (Internationale Programme für nachhaltige Entwicklung)

Beispiele aus vorhergehenden österr. Staatenberichten (Auswahl)

  • Comeback Stipendium (Land Vorarlberg, Stadt Bregenz)
  • Projekt "Kulturtankstelle" (OÖ Kulturquartier; Kunstuniversität Linz)
  • Entwicklung von Kulturstrategien und -leitbildern auf regionaler und kommunaler Ebene
 
Ziel 4: Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern

Dazu zählen Maßnahmen und Projekte aus den Bereichen:

  • Geschlechtergleichstellung: Maßnahmen, die weibliche Kunst- und Kulturakteurinnen sowie Rezipientinnen fördern, u.a. auch Förderung des Zugangs von Frauen zu Führungs- bzw. Entscheidungspositionen im Sektor;
  • Künstlerische Freiheit: Maßnahmen, die die künstlerische Freiheit auf allen Ebenen unterstützen, insbesondere auch das Recht, ohne Zensur oder Einschüchterung Inhalte zu schaffen; das Recht, Unterstützung für künstlerische Aktivitäten und deren Verteilung und Vergütung zu erhalten; das Recht auf Vereinigungsfreiheit; der Schutz von sozialen und ökonomischen Rechten; und das Recht auf die Teilhabe am kulturellen Leben

Beispiele aus vorhergehenden österr. Staatenberichten (Auswahl)

  • Etablierung zahlreicher relevanter Netzwerke (z.B. Die Vielen Österreich; Arts Rights Justice Austria; #Klappeauf; Film Fatal)
  • RRIOT Festival
  • New(s)Base von Fiftitu%

 
Monitoringrahmen
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