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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Kooperation und Vernetzung
zur UNESCO-Konvention Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

© ÖUK / ARGE-Klausurtagung 2014

Ziel: Nachhaltige Systeme der Governance im Kulturbereich

Die Förderung der Kooperation und Vernetzung verschiedener Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft ist ein erklärtes Ziel der UNESCO-Konvention. Politiken zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sollen "auf Basis sachlich fundierter, transparenter und partizipativer Politikprozesse erfolgen" und damit zu einem "nachhaltigen System der Governance im Kulturbereich beitragen". 

Dies bedeutet die Koordination verschiedener Fachressorts - von der Bildungs- über die Medienpolitik bis hin zur Wirtschafts- und Handelspolitik - um kulturpolitisch relevante Maßnahmen auch ressortübergreifend in Angriff nehmen zu können. Dies bedeutet aber auch, partizipative Modelle zwischen Zivilgesellschaft und öffentlichen Entscheidungsträgern zu etablieren, um eine verlässliche Datengrundlage für das Monitoring von Politiken und die Evaluierung ihrer Auswirkungen zu erhalten.

Um die Kooperation und Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteur*innen zu unterstützen, wurden bei der Österreichischen UNESCO-Kommission folgende Gremien eingerichtet:
 

  • Fachbeirat Kulturelle Vielfalt

    Der Fachbeirat Kulturelle Vielfalt setzt sich aus Vertreter*innen der relevanten Bundesministerien, der Bundesländer sowie unabhängigen Expert*innen, die als Schnittstelle zur "ARGE Kulturelle Vielfalt" fungieren, zusammen. Der Fachbeirat unterstützt mit inhaltlicher Expertise den Umsetzungsprozess, berät über Prioritäten und Schwerpunkte und unterstützt die Koordinierung der "Querschnittsmaterie Kultur" (gemäß Artikel 13 der Konvention).

  • ARGE Kulturelle Vielfalt

    Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) ist die zentrale Dialogplattform zur aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der Umsetzung der Konvention  in Österreich.  An der ARGE beteiligen sich Expert*innen, Kunst- und Kulturschaffende und ihre Interessensvertretungen sowie als beobachtende Mitglieder Vertreter*innen des Bundes und der Länder. Die ARGE greift schwerpunktmäßig jene Anliegen auf, die von den Vertreter*innen der Zivilgesellschaft als relevant und erforderlich für die Umsetzung der Konvention angesehen werden. Ferner begleitet die ARGE den Diskussionsprozess auf internationaler Ebene. So konnten etwa von der ARGE eingebrachte Vorschläge zu österreichischen Positionen in enger Kooperation mit den federführenden Ministerien erfolgreich in UNESCO-Verhandlungen eingebracht werden.

  • Nationale Kontaktstelle zur Konvention

    Die Österreichische UNESCO-Kommission fungiert als nationale Kontaktstelle ("focal point") für alle Anliegen im Zusammenhang mit der Konvention in Österreich: Sie bietet Information und Beratung, bearbeitet Themenschwerpunkte der Umsetzung in Österreich, erstellt Expertisen und betreut neben der Öffentlichkeitsarbeit den Fachbeirat und die "ARGE Kulturelle Vielfalt".  Grundlage ihrer Tätigkeit ist eine Ressortvereinbarung zwischen den für Kunst und Kultur sowie auswärtige Angelegenheiten zuständigen Ministerien (BMKÖS und BMEIA), die Finanzierung, Profil und Tätigkeitsschwerpunkte der Kontaktstelle gemeinsam definieren.

Diese bei der ÖUK etablierten Fachgremien fungieren ferner als Schnittstelle zur internationalen Ebene. So ist etwa die österreichische ARGE Mitglied der "Europäischen Koalitionen für kulturelle Vielfalt", die sich der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Rahmen der Tätigkeit der Europäischen Union widmet. Ebenso fungiert die Kontaktstelle als Schnittstelle zu anderen nationalen Kontaktstellen und dem UNESCO-Konventions-Sekretariat.