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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Nationale Kontaktstelle
zur UNESCO-Konvention Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Als Vertragspartei der "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" hat Österreich eine Kontaktstelle im Sinne des Artikels 9 der Konvention zu bezeichnen.

Artikel 9 – Informationsaustausch und Transparenz
Die Vertragsparteien (b)  bezeichnen eine Kontaktstelle, die für den Informationsaustausch in Zusammenhang mit diesem Übereinkommen verantwortlich ist;

Die Österreichische Kontaktstelle wurde im März 2010 im Wege einer Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Unterricht Kunst und Kultur (BMUKK) und dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bei der Österreichischen UNESCO-Kommission eingerichtet. Finanzierung und Profil der Österreichischen Kontaktstelle wurden damit in Kooperation der beiden federführenden Bundesministerien für die Konvention abgestimmt und näher definiert.

Die nationale Kontaktstelle nimmt die Aufgaben wahr, die in der Konvention und in den Durchführungsrichtlinien vorgesehen sind. Hierzu zählen auf nationaler Ebene etwa:

  • Information und Beratung,
  • Koordination und Einbindung aller betroffenen Akteurinnen und Akteure als „Clearing Stelle“,
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie
  • die Betreuung der Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE).

Im Hinblick auf die internationale Ebene fungiert die Kontaktstelle als Schnittstelle zu anderen nationalen Kontaktstellen sowie zwischen den Organen der Konvention  und der österreichischen Zivilgesellschaft, leistet einen Beitrag zu österreichischen Stellungnahmen und bereitet den gemäß Artikel 9 alle vier Jahre zu erstellenden Bericht an die UNESCO vor.

Die nationale Kontaktstelle arbeitet in enger Abstimmung mit den für Kunst und Kultur und den für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Ressorts (aktuell dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport sowie dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) und wird in ihrer Tätigkeit durch den Fachbeirat Kulturelle Vielfalt und die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) unterstützt.

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