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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Der Fachbeirat Kulturelle Vielfalt
zur UNESCO-Konvention Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

© ÖUK / Fachbeirat Kulturelle Vielfalt

Koordinierung der Querschnittsmaterie Kultur

Zur Begleitung der Arbeit der nationalen Kontaktstelle und Unterstützung der inner-österreichischen Koordinierung der „Querschnittsmaterie Kultur“  wurde im Juni 2010 bei der Österreichischen UNESCO-Kommission (gemäß § 18 der ÖUK-Statuten) der Fachbeirat Kulturelle Vielfalt etabliert. Der Fachbeirat trägt zur Umsetzung von Artikel 13 der Konvention in Österreich bei.

Artikel 13 – Integration der Kultur in die nachhaltige Entwicklung
Die Vertragsparteien bemühen sich, die Kultur auf allen Ebenen in ihre Politik zu integrieren, um Voraussetzungen zu schaffen, die der nachhaltigen Entwicklung dienen, und innerhalb dieses Rahmens die Aspekte, die in Zusammenhang mit dem Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen stehen, zu begünstigen.

Aufgabe des Fachbeirats ist es, den regelmäßigen Informations- und Meinungsaustausch über Fragen und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Konvention zu erleichtern, mit inhaltlicher Expertise den Umsetzungsprozess zu unterstützen, über Schwerpunktthemen und Prioritäten der Umsetzung zu beraten, die Tätigkeit der nationale Kontaktstelle zu unterstützen sowie Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Konvention zu fördern.

Der Fachbeirat setzt sich aus Vertreter*innen der relevanten Ministerien, der Landesregierungen und unabhängigen Expert*innen – die in Abstimmung mit der ARGE Kulturelle Vielfalt nominiert wurden und als Schnittstelle zu dieser fungieren – zusammen.

Mitglied im Fachbeirat sind (in alphabetischer Reihenfolge):

Abhängig von den behandelten Themenschwerpunkten können zusätzliche Ressortvertreter*innen und Expert*innen zu den Sitzungen hinzugezogen werden.