Der Internationale Fonds für kulturelle Vielfalt wurde mit Artikel 18 der "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" eingerichtet, um Länder des Globalen Südens bei der Umsetzung der Konvention zu unterstützten.
Gefördert werden Projekte und strukturelle Vorhaben, die auf die (Weiter-)Entwicklung kulturpolitischer Strategien, Programme und Maßnahmen in Ländern des Globalen Südens abzielen. Ziel ist die Förderung tragfähiger regionaler Kulturmärkte durch Stärkung der lokalen Kunst- und Kulturszene. Der Projektzeitraum sollte 12 bis 24 Monate betragen. Für die Umsetzung von Projekten können maximal US-Dollar 100.000,- beantragt werden.
Seit 2010 hat der Internationale Fonds für kulturelle Vielfalt 120 Projekte in 62 Ländern des Globalen Südens mit über 8,7 Millionen US-Dollar unterstützt, die ein breites inhaltliches Spektrum abdecken: von der Entwicklung und Umsetzung kulturpolitischer Programme, über Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten von Kulturschaffenden, der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für Akteur*innen der Kreativwirtschaft bis zu Bestands- und Bedarfsanalysen für spezifische Kunstsparten in verschiedenen Ländern.
Antragsberechtigt sind ausschließlich internationale Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) sowie staatliche und nicht-staatliche Organisationen (NGOs) aus Ländern des Globalen Südens, die die Konvention ratifiziert haben.
Die weltweite Ausschreibung erfolgt einmal jährlich (Einreichfrist Ende April). Über die Fördermittelvergabe entscheidet das Zwischenstaatliche Komitee der Konvention (24 gewählte Staaten) auf Basis der Evaluierung eines internationalen Expert*innen-Panels. Die Evaluierung der Einreichungen erfolgt nach folgenden Kriterien:
- entspricht den Zielen, Prioritäten und Anwendungsbereichen der Konvention und des Fonds,
- spiegelt die Bedürfnisse und Prioritäten des Landes bzw. der Länder, in dem/denen das Projekt umgesetzt wird, wider und ist relevant und umsetzbar,
- die angestrebten Ergebnisse sind konkret, messbar und realistisch,
- zielt auf langfristige, nachhaltige Effekte ab bzw. hat das Potential, strukturell die Rahmenbedingungen (zur Förderung eines dynamischen Kultursektors) zu verbessern, und
- fördert Süd-Süd und Nord-Süd-Süd Kooperation;
Der Fonds speist sich ausschließlich aus freiwilligen Beiträgen von staatlichen wie nicht-staatlichen Akteur*innen. Im Sinne des in der Konvention verankerten "Grundsatzes der internationalen Solidarität und Zusammenarbeit" haben die Länder des Globalen Nordens zugesagt, jährlich 1% ihres UNESCO-Mitgliedbeitrags freiwillig an den Fonds zu leisten.
Österreich kommt dieser Selbstverpflichtung nach und hat den Fonds bislang mit 120.000 EUR unterstützt.