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Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Häufig gestellte Fragen
zum immateriellen Kulturerbe

Was ist immaterielles Kulturerbe?

Die UNESCO hat fünf Bereiche definiert, die immaterielles Kulturerbe beinhalten:

  1. Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes
  2. Darstellende Künste
  3. Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
  4. Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum
  5. Traditionelle Handwerkstechniken

Was versteht man unter Tradition?

Unter Tradition wird oft fälschlicherweise eine Bewahrung und Konservierung althergebrachter, überlieferter Werte verstanden, die keiner Veränderung ausgesetzt sein dürfen. Tatsächlich aber ist das immaterielle Kulturerbe dynamisch und durch Veränderung gekennzeichnet. Als Faustregel gilt, dass eine Tradition über mindestens drei Generationen hinweg weitergegeben wurde. Dabei ist es auch möglich, dass sich Funktion, Form oder Inhalt verändern. Der kreative Prozess der Überlieferung ist geradezu ein Merkmal lebendiger Traditionen.

Nicht in das nationale Verzeichnis aufgenommen werden...

Vereine oder Produkte. Ziel des  Verzeichnisses ist es, lebendige Traditionen zu listen und dadurch das Wissen und die Praktiken in den Vordergrund zu stellen. Eine Institution oder ein Produkt per se können daher nicht immaterielles Kulturerbe werden. 

Warum eine UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes?

Immaterielles Kulturerbe betrifft alle Menschen. Jeder kennt – bewusst oder unbewusst - Bräuche, Traditionen, Handwerkstechniken oder überliefertes Wissen, die für eine bestimmte Region oder eine Gemeinschaft identitätsstiftenden Charakter besitzen. Oft sind wir von immateriellem Kulturerbe umgeben, ohne es explizit als solches zu bezeichnen. Die öffentliche Wahrnehmung von lebendigen Traditionen als immaterielles Kulturerbe durch die Unterstützung der UNESCO kann dabei helfen, Bewusstsein für solche kulturellen Phänomene zu schaffen und respektvollen Umgang mit diesen zu gewährleisten.

Wie kann man immaterielles Kulturerbe erhalten und schützen?

Das immaterielle Kulturerbe rückt den Menschen und seine kulturellen Traditionen in den Mittelpunkt. Für den Erhalt immateriellen Kulturerbes ist es wichtig, dass ein Element von den jeweiligen Traditionsträger*innen als wertvoll angesehen wird, denn nur sie können für eine zeitgemäße Vermittlung und damit für seine Erhaltung sorgen. Die UNESCO sowie ihre nationalen Kommissionen können diese Bemühungen durch Sichtbarmachen und bewusstseinsfördernde Maßnahmen unterstützen.

Gehört immaterielles Kulturerbe auch zum Weltkulturerbe?

Der Begriff „Weltkulturerbe“ ist dem materiellen Erbe vorbehalten.  In Analogie zu den internationalen Welterbelisten gibt es aber drei UNESCO-Verzeichnisse für das immaterielle Kulturerbe:

  • die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit
  • die Liste für dringend erhaltungsbedürftiges immaterielles Kulturerbe und die
  • das Verzeichnis guter Praxisbeispiele

    Nähere Informationen zu den internationalen Listen finden Sie hier. Eine Bewerbung für die internationalen Listen ist nur für jene Elemente möglich, die bereits in einem nationalen Verzeichnis gelistet sind.

Wozu dient das Nationale Verzeichnis?

Das primäre Ziel des Nationalen Verzeichnisses ist eine Bestandsaufnahme sowie die Sichtbarmachung des immateriellen Kulturerbes eines Landes. Es handelt sich dabei aber um keine Erfassung des "österreichischen Erbes", sondern um eine Inventarisierung von immateriellem Kulturerbe in Österreich. Die in das Verzeichnis aufgenommenen Elemente und ihre Träger*innen stehen exemplarisch für die Kreativität und den Erfindergeist unserer Gesellschaft.

Für eine Eintragung in das Nationale Verzeichnis kommen jene Elemente in Frage, die für die jeweilige Gemeinschaft tatsächlich von Relevanz sind und von den betroffenen Menschen auch heute noch praktiziert werden. Eine Konservierung von Elementen, die nicht mehr gelebt bzw. aktiv vermittelt werden, ist nicht im Sinne des Übereinkommens.

Wer kann sich für die Aufnahme einer Tradition in das Nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich bewerben?

Jede Gemeinschaft, aber auch jede Einzelperson, die selbst Bräuche, Traditionen, Wissen und Können pflegt, kann die Aufnahme eines von ihr vorgeschlagenen Elements in das Nationale Verzeichnis mittels Bewerbung bei der Österreichischen UNESCO-Kommission beantragen. Wichtig dabei ist, dass alle betroffenen Gemeinschaften und Personen mit der Antragstellung einverstanden sind und dies mit der Unterzeichnung einer Einverständniserklärung bestätigen.

Habe ich Anspruch auf spezielle Förderungen, wenn mein Antrag in das Nationale Verzeichnis aufgenommen wird?

Nein. Die Aufnahme in das Nationale Verzeichnis ist ausdrücklich nicht mit Ansprüchen auf spezielle Fördermittel oder mit rechtlichen Konsequenzen verknüpft.

Wer entscheidet über die Aufnahme von Elementen in das Nationale Verzeichnis?

Der Fachbeirat Immaterielles Kulturerbe entscheidet 1x jährlich über die Aufnahme von Elemente in das Nationale Verzeichnis. Dieses Gremium setzt sich aus Vertreter*innen  der involvierten Bundesministerien, der Kulturabteilungen der Bundesländer sowie Expert*innen zu den fünf Bereichen des immateriellen Kulturerbes zusammen.