Springe zum Hauptinhalt

Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Bewerbung um Aufnahme

Die Erstellung von nationalen Verzeichnissen ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um das lebendige, kulturelle Erbe weltweit sichtbar zu machen und es zu dokumentieren: Beinahe 200 Verzeichnisse zeigen, dass immaterielles Kulturerbe im Gewöhnlichen und Alltäglichen wie im Fantastischen und Besonderem zu finden ist.  Artikel 11 der Konvention besagt, dass die verschiedenen Elemente des immateriellen Kulturerbes unter Beteiligung der Gemeinschaften zu ermitteln und zu beschreiben sind. Deshalb sind die Traditionsträger*innen selbst aufgefordert, sich am Prozess der Erstellung des nationalen Verzeichnisses zu beteiligen, indem sie Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis einbringen. 

Wie bewerben?

Die folgenden Unterlagen sind formal für die Bewerbung notendig:

  • vollständig ausgefülltes Bewebungsformular (als PDF und auch im Word-Format) sowie per Post inkl. Originalunterschrift
  • zwei fachliche Begleitschreiben (diese sollten von externen Expert*innen/Wissenschaftler*innen verfasst werden, die nicht aktiv Teil der Gemeinschaft sind und über Fachwissen zur Praktik/Tradition verfügen und auf die Aufnahmekriterien Bezug nehmen)
  • 5 Fotos inkl. Copyright-Angaben (wichtig hier sind Fotos der Ausübung/des Praktizierens, weniger das Endprodukt oder historische Dokumentation)
  • Einverständniserklärungen (diese sollten nicht nur die ausübende Gemeinschaft widerspiegeln, sondern auch oftmals die vielen Akteur*innen die im weiteren Sinne beteiligt sind, zb. Gemeinde, Pfarre, Bewohner*innen, etc.) - diesen werden bei einer Aufnahme nicht veröffentlicht.

Diese Unterlagen senden Sie bitte digital an biasetto@unesco.at, das unterzeichnete Bewerbungsformular und die fachlichen Begleitschreiben inkl. Originalunterschrift ebenso per Post an die Österreichische UNESCO-Kommission.

Die Aufnahmekriterien sind:

  1. Das Element zählt zu den Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes verstehen und wird von einer Generation an die nächste weitergegeben.
  2. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht:
    • mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes;
    • darstellende Künste;
    • gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste;
    • Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum;
    • traditionelle Handwerkstechniken.
  3. Es wird von Gemeinschaften in Auseinandersetzung mit ihrer natürlichen Umgebung und gesellschaftliche Entwicklung entsprechend gelebt.
  4. Das Element vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird.
  5. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften, dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie mit der nachhaltigen Entwicklung, sowie den 12 Ethischen Prinzipien und den Grundsatzpositionen zum Immateriellen Kulturerbe im Einklang.
  6. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein.

    (Vgl. Art. 2 Abs. 1-2 und Art. 15 des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes)
    Der Kriterienkatalog kann durch Fachbeirat für das immaterielle Kulturerbe Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

Wichtige Aspekte, die es zu beachten gilt:

Für die Bewerbung:
  • Die Ausübung der Traditionen muss im Einklang mit den geltenden österreichischen Rechtsvorschriften stehen.
  • Lebendig: Das Element muss aktuell praktiziert werden. Historisch belegte aber mittlerweile ausgestorbene Traditionen finden im Verzeichnis keine Berücksichtigung. Historisch bedingte, kurzfristige Unterbrechungen stellen keinen Ausschließungsgrund dar, solange die Tradition noch direkt weitergegeben werden kann.
  • Weitergabe über Generationen: Als Faustregel gilt, dass eine Tradition über mindestens drei Generationen hinweg weitergegeben wurde. Dabei ist es auch möglich, dass sich Funktion, Form oder Inhalt verändern.
  • Spannungsfelder: Bewerbungen sollen sorgfältig und reflektiert verfasst sein. Eine mögliche Vereinnahmung oder Instrumentalisierung der Kulturform in der Vergangenheit ist im Formular zu benennen und kritisch zu erläutern.
  • Religiöse Praktiken: Religiös begründete Traditionen können nur aufgenommen werden, wenn sie als Brauch in der Gesellschaft verankert sind, zum Beispiel als Feste, Umzüge oder Prozessionen. Im Vordergrund muss dabei die kulturelle Praxis stehen, nicht die religiöse Bedeutung allein.
  • Formulierung: Achten Sie auf gendergerechte Sprache! Einen Leitfaden dazu finden sie hier.
  • Tierwohl: Achten Sie außerdem auf den Leitfaden für Praktiken die Tiere involvieren
Nach der Aufnahme
  • Aus der Aufnahme in eine der Listen können keine rechtlichen Ansprüche oder Ansprüche auf finanzielle Unterstützung abgeleitet werden.
  • Mit der Aufnahme werden die Bewerbungsunterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  • Je nach Anzahl der eingelangten Bewerbungen, behält sich der Fachbereich Immaterielles Kulturerbe vor, Bewerbungen erst im nächsten Bewerbungszyklus/im Rahmen der nächsten Fachbeiratssitzung zu behandeln. Dabei wird auf das Einreichdatum geachtet. Die Antragsteller*innen werden per Mail über die Reihung der Bewerbung sowie voraussichtliche Behandlung im Fachbeirat informiert.

Weitere interessante Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie auch im Bereich “Häufig gestellte Fragen”

Wer wählt aus?

Ein interdisziplinärer Fachbeirat - bestehend aus Vertreter*innen von zwei Bundesministerien, einer Vertretung der Bundesländer, sowie zwölf Expert*innen aus Sozial-, Kultur- und Naturwissenschaften - entscheidet über die Aufnahme von Traditionen in das Österreichische Verzeichnis. Anschließend werden die Antragsteller*innen über das Ergebnis der Bewerbung von der Österreichischen UNESCO-Kommission schriftlich informiert.

Logo des Nationalen Verzeichnisses 

2025 wurde von der Österreichischen UNESCO-Kommission ein Logo geschaffen, das die Eintragungen in das Verzeichnis visuell miteinander verbinden soll. Die geschwungenen Linien und floralen Motive des Logos, nehmen Bezug auf handwerkliche Gestaltungstraditionen und symbolisieren die Lebendigkeit des Immateriellen Kulturerbes in Österreich, das sich stetig weiterentwickelt. Praktiken, die in das nationale Verzeichnis aufgenommen wurden, sind berechtigt, das Logo zu verwenden. Für die Nutzung des Logos ist eine schriftliche Zustimmung der Österreichischen UNESCO-Kommission erforderlich.