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Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Bewerbung um Aufnahme

Die Erstellung von nationalen Verzeichnissen ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um das lebendige, kulturelle Erbe weltweit sichtbar zu machen und es zu dokumentieren: Beinahe 200 Verzeichnisse zeigen, dass immaterielles Kulturerbe im Gewöhnlichen und Alltäglichen wie im Fantastischen und Besonderem zu finden ist.  Artikel 11 der Konvention besagt, dass die verschiedenen Elemente des immateriellen Kulturerbes unter Beteiligung der Gemeinschaften zu ermitteln und zu beschreiben sind. Deshalb sind die Traditionsträger*innen selbst aufgefordert, sich am Prozess der Erstellung des nationalen Verzeichnisses zu beteiligen, indem sie Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis einbringen. 

Wie bewerben?

Das vollständig ausgefüllte  Bewerbungsformular sowie die Einverständniserklärungen von möglichst allen eingebundenen Personen sind gemeinsam mit zwei fachlichen Begleitschreiben bei der Österreichischen UNESCO-Kommission digital sowie als Ausdruck mit Originalunterschrift einzubringen. Bei den Begleitschreiben ist wichtig, dass sie von Expert*innen formuliert werden, die über Fachwissen zur Traditionen verfügen und auf die Aufnahmekriterien Bezug nehmen.

Die Aufnahmekriterien sind:

  1. Das Element zählt zu den Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes verstehen und wird von einer Generation an die nächste weitergegeben.
     
  2. Es wird in einem oder mehreren der folgenden Bereiche zum Ausdruck gebracht:
    1. mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes;
    2. darstellende Künste;
    3. gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste;
    4. Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum;
    5. traditionelle Handwerkstechniken.
       
  3. Es wird von Gemeinschaften in Auseinandersetzung mit ihrer natürlichen Umgebung und gesellschaftliche Entwicklung entsprechend gelebt.
     
  4. Das Element vermittelt ein Gefühl von Identität und Kontinuität, wodurch die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität gefördert wird.
     
  5. Es steht mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsübereinkünften, dem Anspruch gegenseitiger Achtung von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen sowie mit der nachhaltigen Entwicklung im Einklang.
     
  6. Eine möglichst weitreichende Beteiligung von Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben, muss gewährleistet werden und nachweisbar sein.


    (Vgl. Art. 2 Abs. 1-2 und Art. 15 des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes)
    Der Kriterienkatalog kann durch Fachbeirat für das immaterielle Kulturerbe Änderungen oder Ergänzungen erfahren.

Wichtig!

  • Das Element muss aktuell praktiziert werden. Historisch belegte aber mittlerweile ausgestorbene Traditionen finden im Verzeichnis keine Berücksichtigung. Historisch bedingte, kurzfristige Unterbrechungen  stellen keinen Ausschließungsgrund dar, solange die Tradition noch direkt weitergegeben werden kann. Als Faustregel gilt, dass eine Tradition über mindestens drei Generationen hinweg weitergegeben wurde. Dabei ist es auch möglich, dass sich Funktion, Form oder Inhalt verändern.
  • Die Ausübung der Traditionen  muss im Einklang mit den geltenden österreichischen Rechtsvorschriften stehen.
  • Aus der Aufnahme in eine der Listen können keine rechtlichen Ansprüche oder Ansprüche auf finanzielle Unterstützung abgeleitet werden.
  • Mit der Aufnahme werden die Bewerbungsunterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
  • Achten Sie auf gendergerechte Sprache! Einen Leitfaden dazu finden sie hier.

Wer wählt aus?

Ein Fachbeirat - bestehend aus Vertreter*innen von zwei Bundesministerien, einer Vertretung der Bundesländer, sowie zwölf Expert*innen aus Sozial-, Kultur- und  Naturwissenschaften - entscheidet über die Aufnahme von Traditionen in das Österreichische  Verzeichnis. Anschließend werden die Antragsteller*innen über das Ergebnis der Bewerbung von der Österreichischen UNESCO-Kommission schriftlich informiert.