Dynamisches Erbe
Das immaterielle Kulturerbe ist einem kontinuierlichen Wandel unterworfen. Es entwickelt sich durch dynamische Aushandlungsprozesse zwischen Individuen, Interessensgruppen und gesellschaftlichen Akteur*innen. Diese Verhandlungen finden auf verschiedenen Ebenen statt – teils im Hintergrund, teils in der öffentlichen Debatte – und verlaufen fortlaufend oder in wiederkehrenden Zyklen. Als lebendiges Erbe im Sinne der UNESCO ist das immaterielle Kulturerbe kein statisches Relikt der Vergangenheit. Die Aufnahme in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bedeutet keine Musealisierung einer Praxis oder einer Tradition, sondern vielmehr die Anerkennung kulturellen Lebens, dass im stetigem Austausch mit ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt steht. Im Zuge dieser Entwicklung werden auch bewährte Traditionen hinterfragt. Dabei ergibt sich in den Aushandlungsprozessen immer wieder die Frage, ob bestimmte Elemente einer Praxis weiterhin notwendig und/oder zeitgemäß sind. In seltenen Fällen werfen Praktiken aber auch die Frage auf, ob sie in dieser Form den Prinzipien der UNESCO entsprechen.
Aktuelles Monitoring:
Monitoring 1: Der Funkensonntag in Vorarlberg
Ein aktuelles Beispiel für diese Diskurse stellt das kulturelle Element des „Funkensonntags“ dar. In den Gemeinden Vorarlbergs wird am Sonntag nach Aschermittwoch traditionell ein Funkenfeuer entzündet, um den Abschluss der Alten Fasnacht zu markieren. Die Vorbereitungen beginnen bereits am Faschingsdienstag mit dem Schlagen der Funkentanne, die eine Höhe von bis zu 30 Metern erreichen kann. Am Samstag vor dem Funkensonntag wird das Funkenfeuer errichtet, indem gesammelte Materialien zu einem turmartigen Gebilde aufgeschichtet werden. Ein zentraler Bestandteil des Brauchs ist das Verbrennen einer Strohpuppe, der sogenannten „Funkenhexe“, die symbolisch das Ende der Fasnacht darstellt.
Die Darstellung der „Funkenhexe“ weist stereotype weibliche Merkmale auf und steht daher immer wieder im Zentrum von Diskriminierungsdebatten. Kritische Stimmen betonen, dass die Verbrennung dieser Figur problematische Geschlechterbilder transportiert. In Reaktion darauf haben einige Funkenzünfte begonnen, geschlechtsneutrale Stoffpuppen zu verwenden, die keine expliziten weiblichen Merkmale aufweisen. Allerdings handelt es sich hierbei um Einzelfälle – die Mehrheit der Gemeinschaften rund um den Funkensonntag hält an der traditionellen Darstellung der Puppe fest.
Die gesellschaftliche Debatte um die „Funkenhexe“ hält bereits seit längerer Zeit an. In diesem Kontext wurde der Österreichischen UNESCO-Kommission 2024 eine Petition aus Vorarlberg vorgelegt, mit der Forderung, den Kulturerbe-Status des Funkensonntags zu überprüfen. Der sogenannte „Antrag auf Überprüfung des UNESCO-Kulturerbe-Status des Funkensonntags“ (siehe Dokument im Downloadbereich) war Anlass, sich vertiefend mit diesem Element auseinanderzusetzen und einen offenen Dialog zu den vorhandenen Kontroversen rund um das Element zu begleiten.
Auf Grundlage der Expertise des Fachbeirats für Immaterielles Kulturerbe, der Stellungnahmen der ursprünglichen Antragsteller*innen sowie weiterer Fachleute und Praktizierender werden nun weitere Schritte gesetzt. Dabei wird thematisiert, inwiefern der Funkensonntag im Einklang mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den Grundsätzen der UNESCO steht. Der Prozess zielt darauf ab, eine fundierte Abwägung zwischen kultureller Tradition und zeitgemäßen Wertvorstellungen zu ermöglichen.
Nach einer Folge kleinerer Gesprächsrunden lud die Österreichische UNESCO-Kommission im September 2025 zu einer Dialogveranstaltung zum Funkensonntag ins Rathaus Dornbirn ein. Vertreter*innen der Funkenzünfte, kritische Stimmen aus der Zivilgesellschaft Vorarlbergs sowie Fachleute aus Kultur, Politik und Gesellschaft kamen zu einem offenen Austausch über die aktuelle Praxis und ihre unterschiedlichen lokalen Ausprägungen zusammen. Dabei wurde deutlich, dass die Funkenausübung eine vielgestaltige Tradition ist, die je nach Gemeinde eigene Formen und Zugänge entwickelt hat. Zugleich zeigte die Veranstaltung, dass eine kritische Auseinandersetzung mit dem Verbrennen einer Frauenfigur (der sogenannten “Funkenhexe”) bereits begonnen hat und mehrere Zünfte Offenheit für eine Weiterentwicklung signalisierten. Im Resümee der Veranstaltung wurde eine Rücknahme der Eintragung in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich derzeit nicht empfohlen; vielmehr wird angeregt, die Zünfte weiterhin in ihrem Reflexionsprozess zu begleiten und die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu beobachten.
Link zum Websiteeintrag "Funkensonntag"
Dokumente
- Adressiert an den Fachbeirat Immaterielles Kulturerbe: Antrag auf Überprüfung des UNESCO-Kulturerbe-Status des Funkensonntags; 16. März 2024 140 KB (pdf)
- Antwortschreiben des Fachbeirats Immaterielles Kulturerbe auf den Antrag zur Überprüfung; 15. Juni 2024 98 KB (pdf)
- Stellungnahme Praktizierende: Verband der Vorarlberger Fasnatzünfte- und -Gilden, 3. Mai 2024 127 KB (pdf)
- Stellungnahme Stadtmuseum Dornbirn 99 KB (pdf)
- Stellungnahme: Matthias Beitl, Volkskundemuseum Wien 21 KB (pdf)
- Stellungnahme Fachbeirat April 2026 118 KB (pdf)
Monitoring 2: Der Vogelfang im Salzkammergut
Ein weiteres Beispiel stellt der „Vogelfang im Salzkammergut“ dar. Die Praxis wurde 2010 in das Nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich aufgenommen und ist in Teilen Oberösterreich und Teil des Salzkammergutes historisch wie gesellschaftlich verankert. Sie umfasst das Fangen, Ausstellen und Freilassen von Singvögeln in einem gesetzlich geregelten Rahmen sowie die Pflege entsprechender Kenntnisse und Traditionen, die über Generationen weitergegeben werden. Der Vogelfang ist seit längerer Zeit Gegenstand öffentlicher Diskussionen, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Tierethik und des Tierwohls. Kritische Stimmen bemängeln, dass das Fangen und Halten von Wildvögeln aus heutiger Perspektive nicht mehr zeitgemäß sei und fordern eine Neubewertung der Praxis als Eintragung im Nationalen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Gleichzeitig verweisen Ausübende auf die lange Tradition, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die Bedeutung des Vogelfangs für regionale Identität und Gemeinschaft.
Die gesellschaftliche Debatte hat sich zuletzt verstärkt, unter anderem durch öffentliche Aufrufe und eine erhöhte Anzahl an Rückmeldungen aus der Zivilgesellschaft bzw. von tierschutzrechtlichen Organisationen (siehe Offener Brief im Downloadbereich). 2025-2026 wurde an die Österreichische UNESCO-Kommission ein offener Brief sowie eine Petition gerichtet, in der eine Überprüfung der Eintragung des „Salzkammergut Vogelfang“ in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gefordert wird. Vor dem Hintergrund der damit verbundenen tierethischen Fragestellungen und der öffentlichen Diskussionen wird das Element derzeit im Rahmen eines laufenden Monitorings behandelt. Auf Grundlage fachlicher Einschätzungen sowie unter Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven – von Ausübenden, Fachleuten und kritischen Stimmen – wird derzeit geprüft, wie die Praxis im Spannungsfeld zwischen kultureller Tradition und aktuellen gesellschaftlichen Wertvorstellungen einzuordnen ist. Dabei spielen insbesondere Fragen des Tierwohls, rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Rolle von Tradition in einer sich wandelnden Gesellschaft eine zentrale Rolle.
Im Zuge laufender Gespräche und Einholung weiterer Gutachten unabhängiger Expert*innen wird der Austausch fortgeführt. Dabei soll vor allem eine differenzierte Betrachtung der Praxis ermöglicht werden. Nicht zuletzt steht dabei die Frage im Raum, wie mit kontroversen Elementen des Immateriellen Kulturerbes umgegangen werden kann und welche Formen der Weiterentwicklung oder Anpassung sich daraus ergeben könnten.
Link zum Websiteeintrag "Vogelfang im Salzkammergut"
Dokumente
- Offener Brief des Österreichischen Tierschutzvereines 157 KB (jpeg)
- Statement des Fachbeirates zum Offenen Brief 96 KB (pdf)




