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Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

Internationaler Tag der Menschenrechte

09.12.2021

Am 10. Dezember findet jedes Jahr weltweit der Internationale Tag der Menschenrechte statt – der Tag, an dem die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedete.

Die Menschenrechte gewinnen eine neue Bedeutung, wenn sie im täglichen Leben jedes einzelnen Menschen auf der Welt Wirklichkeit werden. Im Dezember 1948 war die UNESCO die erste Organisation der Vereinten Nationen, die die AEMR in den Mittelpunkt ihres Auftrags stellte. Sie ist in allen ihren Zuständigkeitsbereichen - Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zu finden.

Der diesjährige Tag der Menschenrechte steht unter dem Motto "Equality" und Artikel 1 der AEMR - "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind das Herzstück der Menschenrechte. Die Gleichstellung steht im Einklang mit der Agenda 2030 und mit dem Ansatz der Vereinten Nationen „Leaving No One Behind: Gleichheit und Nicht-Diskriminierung im Zentrum der nachhaltigen Entwicklung“.1 Die in der Erklärung verankerten Grundsätze sind heute so aktuell wie 1948. Gerade in Zeiten der COVID-19 Pandemie ist ihr Schutz essentiell - jede*r muss für die eigenen Rechte und die anderer eintreten, damit die Menschenrechte auch wirklich für alle Menschen wirken können. 

Kunstfreiheit als universelles Menschenrecht
Kunstfreiheit ist neben dem Recht auf Bildung, oder dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit ein universelles Menschenrecht und als solches in Österreich auch im Grundgesetz verankert. Die Österreichische UNESCO Kommission legt vor dem Hintergrund der UNESCO 2005er-Konvention über den Schutz und die Förderung Vielfalt kultureller Ausdrucksformen einen Fokus auf Künstlerische Freiheit. Sie ist die Freiheit, vielfältige kulturelle Ausdrucksformen auszudenken, zu schaffen und zu verbreiten – ohne Zensur durch Regierungen, politische Einflussnahme oder Druck von nicht-staatlichen Akteur*innen. Sie schließt das Recht aller Bürger*innen auf Zugang zu diesen Werken ein und ist für das Wohlergehen von Gesellschaften unerlässlich.2

Gleichheit und Nichtdiskriminierung ist hierbei auch ein wesentlicher Teil. So hat sich beispielsweise die offene Vernetzungsplattform Arts Rights Justice Austria3 in der Absicherung künstlerischer Freiheit einer demokratischen, diskriminierungsfreien und partizipativen Haltung verpflichtet. Die Österreichische UNESCO-Kommission ist Initiatorin und Mitglied der Plattform seit 2017. Auch in der Arbeit des Netzwerkmitglieds dem Filmfestival „this human world“ steht der Zusammenhang zwischen Menschenrechten und künstlerischer Freiheit klar im Fokus. Es werden Filme, die sich mit gesellschaftspolitischen Herausforderungen und Problematiken beschäftigen sowie weltweite Perspektiven auf die Menschenrechte gezeigt. Heuer findet das Festival vom 06.-12. Dezember online statt.4

Weiterführende Informationen

Links

UNO-Kampagnenplakat zum Tag der Menschenrechte 2021

Nelson Mandela, a leading advocate of the ‘common ideal’ defined by the 1948 Universal Declaration of Human Rights, stated that ‘to deny people their human rights is to challenge their very humanity.’ As we celebrate Human Rights Day, these words resonate more strongly at this difficult time for the international community.

Audrey Azoulay, UNESCO-Generalsekretärin

Kontakt

Presse / Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +43 / 1 / 526 13 01
E-Mail: presse@unesco.at