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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Neuer Bericht zur Künstlerischen Freiheit in Europa

Die unabhängige Organisation Freemuse publiziert ihren ersten Bericht zur Künstlerischen Freiheit in Europa

Bereits seit 1998 setzt sich die Organisation mit Fragen und Herausforderungen rund um das Grundrecht auf künstlerische Freiheit auseinander und arbeitet dabei auch immer wieder eng mit der UNESCO zusammen. Besonders relevant ist dies im Bereich der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen. Denn, so in der Konvention wörtlich, kulturelle Vielfalt kann nur dann geschützt und gefördert werden, wenn die Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie die freie Meinungsäußerung, die Informations- und die Kommunikationsfreiheit sowie die Möglichkeit der Einzelpersonen, ihre kulturellen Ausdrucksformen zu wählen, garantiert sind.

UNESCO & Freemuse verfolgen dabei unter anderem das gemeinsame Ziel, Verletzungen der Kunstfreiheit durch Monitoring-Aktivitäten sichtbar zu machen. Der nun von Freemuse vorgelegte Bericht fokussiert erstmals auf Europa – und zeigt alarmierende Tendenzen im Bereich Kunstfreiheit auf. So werden Kunst- und Kulturschaffende – auch in Europa im Rahmen geltender Gesetze, (z.B. Antiterrorgesetzen oder Gesetzen zum Verbot von Religionsverletzungen) in ihrem Schaffen eingeschränkt.

Grundlage des Berichts sind die Beobachtung der rechtlichen und politischen Entwicklungen in Europa sowie die Dokumentation einzelner Fälle von Verletzungen künstlerischer Freiheit in Europa in den letzten zwei Jahren (Januar 2018 bis Oktober 2019).

Freemuse-Exekutivdirektor Srirak Plipat zu den aktuellen Entwicklungen: „Die kulturellen Werte Europas werden durch den wachsenden Populismus, den schrumpfenden Raum für die Zivilgesellschaft und die Ausweitung neuer unregulierter öffentlicher Räume im Internet, die die künstlerische Freiheit einschränken, in Frage gestellt. Unser Bericht und die im Bericht vorgebrachten Empfehlungen sind ein erster Schritt, um positive Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen für die künstlerische Freiheit sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene zu setzen.“ (Freemuse.org – Aus dem Englischen übersetzt)

In Österreich ist die Kunstfreiheit seit 1982 als eigenständiges Grundrecht verankert und genießt damit verfassungsrechtlichen Schutz. Gleichzeitig ist in Österreich bislang kein systematisches Monitoring von potentiellen Verletzungen der Kunstfreiheit etabliert. Hier setzt aktuell die Arbeit des Netzwerkes Arts Rights Justice Austria an, das nicht nur bewusstseinsbildend wirken möchte, sondern derzeit auch ein konkretes Monitoring-Werkzeug erarbeitet. Die Österr. UNESCO-Kommission beteiligt sich mit ihrer Expertise aus dem internationalen Kontext an den Aktivitäten des Netzwerks.

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Weiterführende Informationen

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Künstlerische Freiheit ist die Freiheit, vielfältige kulturelle Ausdrucksformen zu erdenken, zu schaffen und zu verbreiten – ohne Zensur durch Regierungen, politische Einflussnahme oder Druck von nicht-staatlichen Akteur*innen. Sie schließt das Recht aller Menschen auf Zugang zu diesen Werken ein und ist für das Wohlergehen von Gesellschaften unerlässlich.

UNESCO / Arts Rights Justice Austria