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Welterbe

Kultur- und Naturerbestätten mit außergewöhnlichem universellem Wert  
Foto: © Alexander Eugen Koller

UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Das "UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (UNESCO Welterbekonvention) wurde am 16. November 1972 von der 17. UNESCO Generalkonferenz angenommen. Die Leitidee des Übereinkommens ist die "Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen" (aus der Präambel der Welterbekonvention). Die operativen Richtlinien der Konvention leiten die Vertragsstaaten an, wie das Übereinkommen anzuwenden ist.

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