UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
Das "UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (UNESCO Welterbekonvention) wurde am 16. November 1972 von der 17. UNESCO Generalkonferenz angenommen. Die Leitidee des Übereinkommens ist die "Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen" (aus der Präambel der Welterbekonvention). Die operativen Richtlinien der Konvention leiten die Vertragsstaaten an, wie das Übereinkommen anzuwenden ist.
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- UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt 2 MB (pdf)
Deutsche Übersetzung, BGBl. Nr.60/1993 - Operative Richtlinien (idF 2017) des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt 2 MB (pdf)
Englische Fassung
