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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Kulturelle Vielfalt Online

Im Spannungsfeld zwischen UNESCO, TTIP und Netzgiganten – ein Gespräch mit Lilian Richeri Hanania, Expertin für internationales Kultur- und Wirtschaftsrecht, über die Rolle der UNESCO und ihrer Mitgliedstaaten bei der Förderung der kulturellen Vielfalt online sowie aktueller Handlungsräume und Herausforderungen angesichts laufender Freihandelsverhandlungen.

Die Förderung der kulturellen Vielfalt online bzw. exakter, der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld, rückt immer mehr ins Zentrum der Debatten der UNESCO. Was ist darunter zu verstehen?

Richeri Hanania: Der Begriff „Vielfalt kultureller Ausdrucksformen", wie in der UNESCO-Konvention 2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verwendet, bezieht sich auf einen spezifischen Aspekt kultureller Vielfalt: die Vielfalt im Angebot kultureller Inhalte in allen Schritten der künstlerischen Wertschöpfungskette, also von der Idee, der Produktion, der Verbreitung und des Vertriebs, bis zum Zugang. Das ermöglicht einen reichen und ausgewogenen Austausch an kulturellen Gütern und Dienstleistungen unterschiedlichster Herkunft auf lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene – ganz unabhängig davon, welche Technologien dabei zum Einsatz kommen.

Die UNESCO, als UN-Sonderorganisation für Kultur, will nicht nur die internationale kulturelle Zusammenarbeit fördern, sondern auch Standards und Normen definieren. Das Aufgreifen des Themas impliziert, dass Handlungsbedarf besteht.

RH: Ja, der besteht definitiv. Es hat sich gezeigt, dass der Markt alleine kein vielfältiges kulturelles Angebot gewährleistet. Das erklärt, warum etliche Staaten es für wichtig halten, Kulturpolitiken zu ergreifen, die sicherstellen sollen, dass nationale Kulturprodukte – nicht nur wegen ihrer ökonomischen Wichtigkeit, sondern vor allem und insbesondere wegen ihrer kulturellen Natur und Bedeutung als Träger von Identitäten, Werten und Bedeutungen – am Markt verfügbar sind.

Die frappierenden Ungleichgewichte im Markt haben zur Ausverhandlung und Verabschiedung der Konvention geführt. Sie legitimiert nationale Kulturpolitik sowie Maßnahmen und ermutigt zur internationalen Kooperation im kulturellen Bereich, mit einer Betonung auf Entwicklungsthemen. Ebenso hebt sie die "fundamentale Rolle der Zivilgesellschaft" in diesen Bereichen hervor.

Die Konvention legitimiert und fordert aktives Handeln des Staates. Was bedeutet das, übertragen auf den digitalen Bereich?

RH: Digitale Technologien erfordern verschiedenste Maßnahmen, um einen ausgewogenen Austausch und eine ausgewogene Interaktion von Kulturen zu fördern. Allerdings bleibt die grundsätzliche Logik, wie soeben geschildert, auch in diesem neuen Kontext die gleiche. Digitale Technologien erleichtern zunehmend das kulturelle Schaffen und die Produktion und rein theoretisch steht mit dem Internet eine unbegrenzte Vielfalt an kulturellen Inhalten zur Verfügung. Dennoch ist es nach wie vor sehr schwierig, die Verbreitung und Sichtbarkeit eines vielfältigen Kulturangebots am digitalen Markt sicherzustellen.

Gibt es Beispiele für Entwicklungen, die zu einem einseitigen Angebot im digitalen Umfeld führen?

RH: „Netzgiganten" wie Google, Apple, Facebook, Amazon (GAFA) und Netflix sind neue, einflussreiche intermediäre Akteure geworden. Sie definieren die Kriterien, die entscheiden, welche digitalen Inhalte verbreitet und veröffentlicht werden und damit letztlich auch eine Chance auf Sichtbarkeit bei den KonsumentInnen haben. Darüber hinaus hängt die optimale Nutzung der digitalen Technologien durch das Publikum nach wie vor in vielen Ländern von signifikanten Investitionen in die Infrastruktur sowie in Bildungspolitiken und Capacity Building Programme ab. Diese ermöglichen eine breite, vielfältige Teilhabe am kulturellen Leben – sowohl im Hinblick auf die Schaffung/Produktion als auch hinsichtlich der Teilhabe und des Zugangs.

Apropos Netzgiganten und Internet: Die Staatliche Regulierung des Internets ist nicht nur hoch umstritten, sondern stößt auch schnell an seine Grenzen. Welchen Handlungsspielraum haben Staaten im digitalen Kontext?

RH: Aus einer rechtlichen Perspektive und kurz zusammengefasst: Der Handlungsspielraum für Staaten, Maßnahmen zu Gunsten der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Sinne der Konvention zu ergreifen und weiterzuführen, ist wesentlich dadurch bestimmt, welche Verpflichtungen sie bereits in Handelsverhandlungen eingegangen sind. Fakt ist, dass Verpflichtungen zur Handelsliberalisierung im Kultursektor Staaten davon abhalten können, diskriminierende Politiken zu Gunsten der nationalen Kulturproduktion (z.B. Quoten oder Förderungen für die nationale Filmproduktion) zu ergreifen oder Vorzugsbehandlungen für bestimmte Länder (z.B. Koproduktionsabkommen im Filmbereich) zu etablieren.

Der digitale Kontext verkompliziert die Sache. Erstens kämpfen Staaten noch immer damit, dieses neue und extrem dynamische Umfeld zu verstehen – um weiterhin angemessene Kulturpolitiken ergreifen zu können. Zweitens, lassen diese neuen, sich verändernden Realitäten Zweifel aufkommen, wie damit in Handelsabkommen umzugehen ist. Welche Sektoren sollen von Handelsabkommen ausgeklammert sein, um den nationalen Handlungsspielraum zu wahren, angesichts der neuen digitalen Produkte in einem zunehmend konvergenten und verflochtenen Wirtschaftszweig? Was ist beispielsweise mit Mobiltelefonherstellern und -betreibern oder Internet Providern, die kulturelle Inhalte als Teil ihrer Produkt- und Dienstepalette KonsumentInnen anbieten? Kann bei Bedarf ggf. noch gestrichen werden, falls unbedingt erforderlich, oder was meinst Du?

Ein aktuell viel diskutiertes Beispiel von Handelsabkommen ist TTIP.

RH: Im Juni 2013 haben sich die EU Mitgliedstaaten auf eine Ausnahme der audiovisuellen Dienstleistungen [Film, TV, Radio] aus dem Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft mit den Vereinigten Staaten, kurz TTIP genannt, geeinigt. Ohne den einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten, diese Entscheidung im Laufe der Verhandlungen wieder zu ändern, dürfen keine Liberalisierungsverpflichtungen in diesem Sektor eingegangen werden – und es sollte der EU weiterhin freistehen, kulturpolitische Maßnahmen und Politiken in diesem Bereich zu ergreifen.

Es gibt somit keinen Grund für Beunruhigung? Kunst und Kultur wird nicht von TTIP berührt?

RH: Vorsicht bleibt geboten, um sicherzustellen, dass andere Sektoren, die sich auf kulturelle Güter und Dienstleistungen auswirken, nicht auch liberalisiert werden. Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Ein weiterer Aspekt ist der elektronische Handel („eCommerce"). In den jüngsten Handelsabkommen haben die USA es geschafft, die Kategorie „digitale Produkte" einzuführen, die Gegenstand von Liberalisierungen ist – ohne damit die Vorbehalte der Handelspartner hinsichtlich traditioneller audiovisueller Dienste in Frage zu stellen. Die vorhin erwähnte Schwierigkeit, die Implikationen der digitalen Realität vollständig zu verstehen und darauf zu reagieren, erfordert höchste Vorsicht von den EU-Mitgliedstaaten, wenn sie ihren kulturpolitischen Handlungsspielraum wahren möchten.


Dr. Lilian Richieri Hanania ist Rechtsanwältin und Expertin für internationales Kultur- und Wirtschaftsrecht, Mitglied des „International Network of Lawyers for the Diversity of CulturalExpressions“. Sie arbeitet u.a. an der Universität Sao Paulo (CEST), der Universität Paris 1 Panethéon-Sorbonne (IREDIES) und der Universität von Rouen (CUREJ).

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