UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Die „UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ (Haager-Konvention) vom 14. Mai 1954 mit ihren zwei Zusatzprotokollen ist ein internationales Abkommen zur Sicherung und Bewahrung von Kulturgütern während bewaffneten Konflikten. Der Schutz der Konvention setzt sich aus der Sicherung durch vorsorgliche Maßnahmen in Friedenszeiten sowie aus der Respektierung des eigenen und fremden Kulturgutes im Konfliktfall zusammen.
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- UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten inkl. 1.Protokoll 2 MB (pdf)
Deutsche Übersetzung, BGBl. Nr.58/1964 - 2.Protokoll zur UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten 298 KB (pdf)
Deutsche Übersetzung, BGBl. III Nr. 113/2004
