UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
Das „UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut“ wurde am 14. November 1970 von der UNESCO-Generalkonferenz angenommen. Die Konvention formuliert Grundprinzipien zum internationalen Schutz von Kulturgütern gegen illegalen Handel.
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- UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut 130 KB (pdf)
Deutsche Übersetzung, BGBl. III 139/2015