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Kultur

Kulturelle Entwicklung: Erbe und Vielfalt  

Was unterscheidet das Immaterielle Kulturerbe vom Weltkulturerbe?

Auf UNESCO-Ebene wird zwischen den Begriffen "Welterbe" und "Immaterielles Kulturerbe" unterschieden. Handelt es sich beim Welterbe um materielle Kultur- und Naturdenkmäler, wie etwa die Pyramiden von Gizeh, die Everglades oder Schloss Schönbrunn, umfasst das Immaterielle Kulturerbe u.a. kulturelle Praktiken, wie Bräuche, Rituale und Feste, Erfahrungswissen und traditionelles Handwerk.

Die UNESCO setzt sich in vielfältiger Weise für den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes ein. Die internationale Staatengemeinschaft hat dafür zahlreiche Abkommen geschaffen. Begrifflich verwechselt werden dabei oft die UNESCO Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt und die UNESCO Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Worin liegen also die inhaltlichen Unterschiede dieser beiden Konventionen?

Das Welterbe basiert auf der „UNESCO Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ von 1972. Österreich hat die Konvention 1993 ratifiziert.

  • Kultur- und Naturdenkmäler von außergewöhnlichem universellen Wert sollen durch diese Konvention geschützt werden.
  • Diese Kultur- und Naturdenkmäler von außergewöhnlichem universellen Wert werden als "Welt(kultur)erbe", "Welt(natur)erbe" oder "UNESCO-Welterbestätten" bezeichnet.
  • Als Weltkulturerbe gelten Baudenkmäler, Stadtensembles und Kulturlandschaften, aber auch Industriedenkmäler von besonderem Wert für die Menschheit. Das Weltnaturerbe umfasst u.a. Naturlandschaften und Schutzreservate für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten und geologische Formationen.
  • In Österreich gibt es zurzeit zehn UNESCO-Welterbestätten: Historisches Zentrum der Stadt Salzburg (1996), Schloss und Gärten Schönbrunn (1996), Kulturlandschaft Hallstatt Dachstein/Salzkammergut (1997), Semmeringeisenbahn (1998), Stadt Graz- Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg (1999, 2010), die Kulturlandschaft Wachau (2000), Historisches Zentrum von Wien (2001), Kulturlandschaft Fertö/Neusiedler See (2001), Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen (2011, grenzüberschreitende Einreichung mit Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien und der Schweiz), Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas (2017, grenzüberschreitende Welterbestätte mit Gebieten in Albanien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Kroatien, Italien, Rumänien, Österreich, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ukraine)
  • Insgesamt verzeichnet die UNESCO weltweit 1121 besonders schützenswerte Natur- und Kulturstätten aus über 167 Ländern. 

Mit dem Beschluss der „UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ im Jahr 2003 wurde der Begriff des kulturellen Erbes um das Immaterielle Kulturerbe erweitert. Seit 2009 ist Österreich Vertragsstaat des Übereinkommens. Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO-Konvention umfasst:
o Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des Immateriellen Kulturerbes
o Darstellende Künste (Tanz, Theater, Musik)
o Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
o Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum
o Traditionelle Handwerkstechniken