Österreichischer Staatsvertrag 1955
Österreichisches Staatsarchiv, aufgenommen 2014
Der Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs zwischen den Alliierten Mächten UdSSR, Großbritannien, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich andererseits wurde am 15. Mai 1955 von den Außenministern der Signatarmächte (Molotow, Macmillan, Dulles, und Pinay), deren Botschafter bzw. Gesandte (Iljitschow, Wallinger, Thompson, Lalouette) sowie dem österreichischen Außenminister Figl im Schloss Belvedere in Wien unterzeichnet.
Der Unterzeichnung gingen jahrelange Verhandlungen voraus, auf Basis der sogenannten Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943, in der sich Großbritannien, die Sowjetunion und die USA über ihre besonderen Verpflichtungen gegenüber Österreich einigten, da das Land erstes Opfer der Angriffspolitik Hitlers war. Dabei wurde aber auch festgehalten, dass das Land eine Verantwortung trägt, da es an der Seite Deutschlands am Zweiten Weltkrieg teilnahm
Der Staatsvertrag besteht aus einer Präambel und 9 Teilen:
- politische und territoriale Bestimmungen,
- militärische und Luftfahrtbestimmungen,
- Rückzug der Alliierten Streitkräfte,
- aus dem Krieg herrührende Ansprüche,
- Eigentum, Rechte und Interessen,
- allgemeine Wirtschaftsbeziehungen,
- Regelung von Streitfällen,
- verschiedene wirtschaftliche Bestimmungen,
- Schlussbestimmungen.
Die wichtigsten politischen Bestimmungen beziehen sich auf die Wiederherstellung Österreichs als freien und unabhängigen Staat, die Wahrung der Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Österreichs durch die Alliierten und die Anerkennung der Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland. Der Vertrag trat am 27. Juli 1955 in Kraft.
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