Georgenberger Handfeste, 17. August 1186
, aufgenommen 2014
- Steiermärkisches Landesarchiv
Die Georgenberger Handfeste gilt als der älteste österreichische Staatsvertrag und ist zugleich die älteste Verfassungsurkunde der Steiermark.
Sie fasst die Ergebnisse jener erbrechtlichen Verhandlungen zusammen, die Herzog Otakar IV. von Steiermark und der Babenberger Herzog Leopold V. von Österreich auf dem Georgenberg bei Enns hinsichtlich der Nachfolge des unheilbar kranken und kinderlosen steirischen Landesfürsten führten. Der Vertrag leitete die mit dem Tod Otakars im Jahre 1192 vollzogene Verbindung zweier selbständiger Länder in Personalunion eines Fürstenhauses ein und brachte auf diese Weise die Steiermark in eine staatsrechtliche Verbindung mit Österreich, die unter gewandelten rechtlichen Rahmenbedingungen bis heute besteht. Außerdem verbrieft die Urkunde den damaligen Repräsentanten des Landes Steiermark (dem Ministerialen- und späteren Herrenstand sowie in geringerem Maße auch der Kirche) ihre vom Landesfürsten im Zuge der Erbhuldigung zu beeidenden Rechte und Freiheiten und wurde damit zum Ausgangspunkt der steirischen Rechtsentwicklung sowie zum Symbol der ständischen Verfassung, ein Rang, den die Georgenberger Handfeste bis zu den verfassungsrechtlichen Neuordnungen im Gefolge der Revolution von 1848 behielt. Dadurch trug die Urkunde wesentlich zur steirischen Landesidentität innerhalb der seit 1282 von den Habsburgern regierten österreichischen Ländergruppe bei, wenngleich darin im Wesentlichen die grundherrlichen Rechte festgeschrieben waren und Bürgertum sowie Bauernstand keine oder nur mittelbare Berücksichtigung fanden.
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