Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye 1919
, aufgenommen 2014
- Österreichisches Staatsarchiv
Der Vertrag von Saint-Germain-en-Laye zwischen Österreich und den 17 alliierten und assoziierten Mächten (USA, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan sowie Belgien, China, Kuba, Griechenland, Nicaragua, Panama, Polen, Portugal, Rumänien, der serbisch-kroatisch-slowenische Staat, Siam und die Tschechoslowakei) ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten.
Er regelt die Auflösung der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarns sowie die Friedensbedingungen für den neuen Staat. Der österreichischen Delegation war die Teilnahme an den Verhandlungen im Vorfeld verwehrt worden, der Vertrag wurde der Delegation am 2. September übergeben und am 10. September 1919 schließlich im Schloss Saint-Germain-en Laye unterzeichnet.
Der Friedensvertrag ist in 3 Sprachen verfasst, französisch, englisch und italienisch, nicht aber in Deutsch. In den Bestimmungen der 381 Artikel sind unter anderem die Abtrennung diverser Gebiete (Böhmen, Mähren, Österreichisch-Schlesien und einige Gebiete Niederösterreichs an die neu gegründete Tschechoslowakei; Galizien an Polen; Südtirol, Welschtirol, das Kanaltal und Istrien an Italien; die Bukowina an Rumänien; Dalmatien, Krain, Teile der Untersteiermark sowie das Kärntner Mießtal und das Seeland an das neu gegründete Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen) festgeschrieben, darüber hinaus wurde die Abhaltung einer Volksabstimmung über die Zugehörigkeit von Südkärnten beschlossen und Westungarn wurde unter dem Namen Burgenland Österreich zugesprochen. In weiteren Bestimmungen wird unter anderem der Anschluss an Deutschland untersagt, der Staatsname „Deutschösterreich“ verboten, Österreich zu Reparationszahlungen verpflichtet und eine allgemeine Wehrpflicht verboten.
Der Vertrag von Saint-Germain-en-Laye trat am 16. Juli 1920 in Kraft und bestätigte die Auflösung von Österreich-Ungarn auch völkerrechtlich.
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