Abschied des Reichstages von Augsburg 1555 - Augsburger Religionsfriede
Österreichisches Staatsarchiv, aufgenommen 2016
Der Augsburger Reichs- und Religionsfriede ist ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, das den weltlichen Reichsständen das Wahlrecht zwischen dem katholischen und dem lutherischen Bekenntnis gestattet.
Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen und führte zu einer Festschreibung der Glaubensspaltung im Reich. Es gestand den Anhängern der Confessio Augustana (eines grundlegenden Bekenntnisses der lutherischen Reichsstände) ihre Besitzstände und die freie Religionsausübung zu.
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