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Wissenschaft

Wissenschaft im Rahmen der globalen Nachhaltigkeitsziele  
Foto: © Colourbox.de

Neues globales Rahmenabkommen für den Schutz der Biodiversität

Am 19. Dezember endete die 15. UN-Biodiversitätskonferenz mit einer wegweisenden Abschlusserklärung: Mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen sollen bis 2030 unter Schutz gestellt werden. Die UNESCO leistet wichtige Beiträge zum Schutz der Arten und Ökosysteme.

Eine Million Pflanzen- und Tierarten sind heute vom Aussterben bedroht, viele davon innerhalb weniger Jahrzehnte. Um den Hauptursachen für den dramatischen Verlust der Artenvielfalt entgegenzutreten, bedarf es globaler Anstrengungen. Gut 200 Staaten konnten sich nun auf ein entsprechendes Rahmenwerk mit globaler Wirkung für den Zeitraum bis 2030 verständigen. 

“Our task is a daunting one and we no longer have the luxury of time. It is now urgent for the safeguarding of biodiversity, like the fight against climate change, to become one of the major priorities of our time”, so Audrey Azoulay, Generaldirektorin der UNESCO.

Zur 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – kurz: CBD) unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und unter dem Vorsitz Chinas waren 188 Staaten vom 6. bis 19. Dezember 2022 im kanadischen Montreal zusammengekommen. Nach rund zweiwöchigen Verhandlungen einigten sie sich auf einen wegweisenden Biodiversitätsrahmen – das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF). Dieser folgt dem Strategischen Plan zum Erhalt der biologischen Vielfalt (2011–2020).

Neuer globaler Rahmen zum Schutz der Biodiversität

Der Biodiversitätsrahmen legt vier Überziele und 23 Zielvorgaben fest, die bis 2030 erreicht werden sollen, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, umzukehren und eine nachhaltige Nutzung der Biodiversität zu gewährleisten. 

Die Staaten einigten sich unter anderem darauf,

  • bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen sowie der Binnengewässer unter Schutz zu stellen. Gestärkt werden auch die Rechte der indigenen Bevölkerung. Derzeit stehen weltweit 17 Prozent der Land- und 10 Prozent der Meeresgebiete unter Schutz. Das Mindestziel von 30 Prozent ist auch für das Einbremsen des Klimawandels bedeutend. Denn Böden und Meere haben in der letzten Dekade über 50 Prozent der Treibhausgasemissionen aufgenommen, die Menschen in diesem Zeitraum verursacht haben;
  • mehr Geld für den Schutz der Artenvielfalt zur Verfügung zu stellen und die besonders betroffenen Länder des Globalen Südens finanziell zu unterstützen. So sollen reichere Länder bis 2025 mindestens 20 Mrd. US-Dollar jährlich zur Verfügung stellen, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselentwicklungsstaaten und Länder mit im Übergang befindlichen Volkswirtschaften. Bis 2030 soll dieser Beitrag auf mindestens 30 Mrd. US-Dollar pro Jahr steigen;
  • Anreize für Unternehmen und Finanzinstitutionen zu setzen, Risiken und Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu überwachen und offenzulegen, die in Verbindung mit ihren Tätigkeiten, Wertschöpfungsketten und Portfolios entstehen.

Der Einigung auf das Rahmenwerk müssen nun konkrete Umsetzungsschritte folgen. Dem GBF vorangegangen war der auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz beschlossene Strategische Plan zum Erhalt der biologischen Vielfalt mit einer Laufzeit von 2011 bis 2020. Dieser Plan bestand aus 20 Kernzielen, den sogenannten „Aichi-Zielen“. Die Bilanz fiel jedoch ernüchternd aus: Keines der Ziele konnte bis 2020 vollständig erreicht werden.

Fahrplan für die Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

Das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework soll den Weg zur Erreichung der Kernziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt weisen:

  1. Erhalt der biologischen Vielfalt
  2. Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
  3. Sicherstellung des Zugangs zu und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung von (genetischen) Ressourcen

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt trat 1993 in Kraft und ist mit seinen derzeit 196 Vertragsparteien das umfassendste verbindliche globale Abkommen im Bereich des Naturschutzes und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. Österreich hat die Konvention am 18. August 1994 ratifiziert.

UNESCO trägt aktiv zum Artenschutz bei

Die UNESCO ist fest entschlossen, ihre Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Biodiversitätsrahmens zu unterstützen. Mit ihren Rechtsinstrumenten, Netzwerken und Initiativen leistet die Organisation seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Natur- und Kulturräumen. 

"We must develop a form of ecology based on reconciliation, a new form of environmental ethics where humans learn to preserve biodiversity by living with it, rather than isolating it. To bring about this reconciliation, UNESCO has an incredible reservoir of experience, with 257 natural World Heritage sites, 738 Biosphere Reserves and 177 Global Geoparks. This reservoir deserves to be better known, because it contains many models to discover and duplicate", so Audrey Azoulay, Generaldirektorin der UNESCO.

Die UNESCO kann sich unter anderem auf 738 Biosphärenparks, 257 Welterbestätten und 177 Geoparks weltweit stützen. Diese haben sich dazu verpflichtet, lokales, indigenes und wissenschaftliches Wissen in konkrete Maßnahmen in ihren Gebieten zu übersetzen. Die von der UNESCO ausgewiesenen Stätten gelten daher als Modellregionen einer gelingenden Mensch-Umwelt-Beziehung und eines wertschätzenden Umgangs mit der Natur. Mehr dazu erfahren Sie in der Publikation UNESCO’s actions for biodiversity | Making peace with nature.

Links

© IISD_Mike Muzurakis
© UN Biodiversity | julianhaber.com
© UN Biodiversity | julianhaber.com
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