Springe zum Hauptinhalt

UNESCO

 
Foto: © UNESCO / M. Ravassard

Vielfalt digital: UNESCO verabschiedet Richtlinien

VertreterInnen von 144 Staaten sowie der Europäischen Union haben Richtlinien zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld verabschiedet. Im Mittelpunkt steht der Schutz der KünstlerInnen und die Förderung einer Vielfalt kultureller Inhalte online.

Die im Rahmen der 6. Vertragsstaatenkonferenz zur 2005er UNESCO-Konvention (12.-15. Juni 2017) verabschiedeten Richtlinien sollen Staaten dabei unterstützen, kulturpolitisch auf die digitale Realität angemessen zu reagieren. Ziel ist es, durch geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen und kulturpolitische Maßnahmen ein Umfeld zu schaffen, in dem sich eine Vielfalt entfalten kann – eine Vielfalt im kreativen Schaffen, in der Verbreitung als auch in der Sichtbarkeit und Zugänglichkeit kultureller Inhalte online.

Schutz von Kunst- und Kulturschaffenden im digitalen Umfeld

Ein besonderes Augenmerk gilt den Kunstschaffenden und KulturproduzentInnen. „Wir wissen, dass heuer zum ersten Mal über 50 Prozent der Erträge der Tonträgerindustrie online generiert wurden. Künstler erhielten von den Erträgen nur sieben Prozent,“ so UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova anlässlich der Debatte über die Richtlinien. „Aber was können wir für Kunstschaffende, Anteilseigner und die kulturelle Wertschöpfungskette tun? Diese Leitlinien sind eine Antwort darauf. Sie adressieren nicht nur die Rolle des Staates, sondern auch der Zivilgesellschaft. Sie beinhalten: die Förderung neuer Formen der Kreativität, die eine angemessene und faire Entlohnung von Kunstschaffenden sicherstellen; Transparenz in der Verteilung der Einnahmen; (und) Achtung und Schutz des Rechts an geistigem Eigentum.“

Förderung der Vielfalt kultureller Inhalte online 

Des Weiteren adressieren die Richtlinien die Notwendigkeit, einen inklusiven, diskriminierungsfreien Zugang zu einer Vielfalt kultureller Inhalte online zu ermöglichen, unabhängig von Herkunft, Sprache oder sozialen Faktoren. Ebenso bekräftigen die Richtlinien die uneingeschränkte Geltung der Menschenrechte im digitalen Umfeld, insbesondere der Meinungs- und Kunstfreiheit. Zudem gilt es proaktiv Maßnahmen zu setzen, um bestehende Asymmetrien – etwa zwischen dem globalen Norden und globalen Süden – abzubauen. 

„Die 2005er UNESCO-Konvention an die Bedürfnisse unserer Zeit anzupassen, ist ein bahnbrechender Schritt. Diese Richtlinien tragen dazu bei, dass das digitale Umfeld all seine Versprechen als Motor für inklusive und kreative Gesellschaften verwirklichen kann.“ 

UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova anlässlich der Verabschiedung

Verabschiedung der Richtlinien zum digitalen Umfeld

Die Richtlinien wurden am 15. Juni 2017 von den Vertragsstaaten der 2005er UNESCO-Konvention im Rahmen der 6. Vertragsstaatenkonferenz formal verabschiedet. Sie sind das Ergebnis von fünf Jahren Beratung auf UNESCO-Ebene unter Einbeziehung von RegierungsvertreterInnen, wissenschaftlichen ExpertInnen sowie VertreterInnen der Zivilgesellschaft. Sie sollen Staaten in ihren Bemühungen, die UNESCO-Konvention in der Praxis umzusetzen, unterstützen. Alle vier Jahre ist von Vertragsstaaten der Konvention der UNESCO Bericht zu erstatten, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Bestimmungen entsprechend den jeweils spezifischen Ausgangsbedingungen und Bedürfnissen ergriffen wurden. 

Downloads

Links

Kunst und Kultur in einem digitalen Umfeld
© SplitShire Pixabay CC0 Public Domain
UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova eröffnet die Debatte bei der 6. Vertragsstaatenkonferenz zur 2005er UNESCO-Konvention
© UNESCO/Christelle ALIX, CC BY-NC-ND 2.0
6. Vertragsstaatenkonferenz zur 2005er UNESCO-Konvention
© UNESCO/Christelle ALIX, CC BY-NC-ND 2.0