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UNESCO

 
Foto: © UNESCO / M. Ravassard

Entscheidungsentwürfe für kommende Welterbekomitee-Sitzung veröffentlicht

Dem üblichen Procedere entsprechend wurden seitens UNESCO-Welterbezentrum (Paris) die „Draft Decisions“, also die Entwürfe für die im Juli anstehenden Entscheidungen des Welterbekomitees veröffentlicht. Darunter finden sich auch für Österreich relevante Entscheidungsentwürfe zum „Historischen Zentrum von Wien“, sowie zu den aktuellen Nominierungen „Donaulimes“ und „Great Spas of Europe“.

Bei den Draft Decisions handelt es sich um die Entwurfsempfehlungen, die vom UNESCO-Welterbezentrum und den beratenden Expert*innengremien (Advisory Bodies) ICOMOS und IUCN erstellt werden und den 21 Staaten des Welterbekomitees als Grundlage für jene Entscheidungen dienen, die während der jährlichen Sitzung des Komitees getroffen werden. Die kommende Sitzung wird von 16.-31. Juli 2021 online mit einer erweiterten Agenda stattfinden, nachdem die Sitzung im vergangenen Jahr ausfallen musste. Das Welterbekomitee entscheidet während dieser Sitzung über Neuaufnahmen in die Liste des UNESCO-Welterbes, aber auch über Streichungen von der Liste bzw. über Stätten, die auf die „(Rote) Liste des gefährdeten Welterebes gesetzt werden, oder von dieser wieder genommen werden.

Das „Historische Zentrum von Wien“ war 2017 aufgrund der allgemeinen städtebaulichen Entwicklung sowie fehlender rechtlicher Regulatorien und Managementmechanismen auf die „Liste des gefährdeten Welterbes“ gesetzt worden. In der nun veröffentlichten Draft Decision wird der allgemeine, wesentliche Fortschritt hinsichtlich der Bewahrung des Welterbes und das Vorankommen in Richtung einer Streichung der Stätte von der Roten Liste deutlich begrüßt und der „Desired State of Conservation for the Removal from the List of World Heritage in Danger (DSOCR)“ in der übermittelten Form bestätigt. Diesen 2020 seitens Republik Österreich an die UNESCO übermittelte Vorschlag für konkrete Maßnahmen zur Erhaltung der Welterbestätte gilt es nun seitens Bund und Stadt Wien umzusetzen, damit diese von der Liste des gefährdeten Welterbes genommen werden kann.

Das Dokument gibt auch Auskunft über die positive Einschätzung seitens ICOMOS International in Bezug auf die beiden potenziellen neuen österreichischen Welterbestätten: der „Donaulimes“, der die Zeugnisse der antiken römischen Grenzbefestigungsanlage entlang der Donau umfasst und als transnationale Stätte gemeinsam mit Deutschland, Slowakei und Ungarn eingereicht wurde, wird seitens ICOMOS und UNESCO-Welterbezentrums zur Einschreibung in die Liste des UNESCO-Welterbes empfohlen. Ebenso wurde der transnationalen Einreichung „Great Spas of Europe“, die eine Auswahl der bedeutendsten historischen europäischen Kurorte – so auch Baden bei Wien – beinhaltet, mit einer positiven Einschreibungsempfehlung versehen.

Auch mit Blick auf internationale Entwicklungen lassen die Entscheidungsentwürfe interessante Tendenzen erkennen: sowohl die historischen Altstädte von Budapest und Venedig sind aufgrund problematischer Entwicklungen für die Einschreibung in die Rote Liste empfohlen, als auch das berühmte Great Barrier Reef vor Australien. Das historische Liverpool mit seiner Hafenanlage, das seit 2012 auf der Roten Liste steht, soll gemäß dieser Empfehlungen aufgrund nicht ausreichend umgesetzter Schutzmaßnahmen und baulicher Entwicklungen gänzlich von der Liste des UNESCO-Welterbes gestrichen werden.

https://whc.unesco.org/en/sessions/44com/documents/

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