Springe zum Hauptinhalt

Presse

der Österreichischen UNESCO-Kommission  
Foto: © Colourbox.de / Eduardo

UNESCO: „Heritage Impact Assessment“ für Heumarkt „Plan B“ gefordert

09.03.2021

In einem aktuellen Schreiben an die Republik Österreich fordert das UNESCO-Welterbezentrum dazu auf, den angekündigten „Plan B“ am Areal Heumarkt/Hotel Intercontinental/Wiener Eislaufverein einer Kulturerbeverträglichkeitsprüfung (Heritage Impact Assessment/HIA) zu unterziehen.

Bereits Ende 2019 hatte die Stadt Wien eine Überarbeitung des als für das Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“ unverträglich beurteilten Projekts „Heumarkt neu“ angekündigt. Dieser „Plan B“ sieht einen Verzicht auf den zuletzt 66m hohen Turm bei einer Erhöhung der übrigen Baukörper vor. Ein von der Stadt Wien in Auftrag gegebenes und an die UNESCO übermitteltes Gutachten bewertet diese Lösung als weltebeverträglich.

Seitens der Österreichischen UNESCO-Kommission und ICOMOS Austria wurde in einer gemeinsamen Stellungnahme bereits deutlich darauf hingewiesen, dass das vorliegende Gutachten nicht den internationalen Kriterien einer Kulturerbeverträglichkeitsprüfung entspricht und somit nicht als Handlungsgrundlage für die weiteren Schritte in Bezug auf den Erhalt des Welterbes dienen kann.

Im nun seitens UNESCO-Welterbezentrum erfolgten Schreiben wird darauf hingewiesen, dass es für eine fundierte Beurteilung des Projektes hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Welterbestatus des „Historischen Zentrums der Stadt Wien“ einer fundierten Begutachtung im Rahmen eines „Heritage Impact Assessments/HIA“ bedürfe. Diese müsse dieselbe Methodologie und dieselben Parameter und Kriterien vorweisen, die auch zur Beurteilung des ursprünglichen Projektes durch Prof. Michael Kloos herangezogen wurden. Das vorliegende Gutachten könne eine Kulturerbeverträglichkeitsprüfung nicht ersetzen.

Sobald eine solche umfassende Analyse vorliegt, kann dies den vorgesehenen Begutachtungsprozess durch ICOMOS International durchlaufen. Die Beurteilung durch ICOMOS International bildet schließlich die Grundlage für die letztgültige Entscheidung durch das Welterbekomitee. Dieses soll planmäßig im Juli 2021 zusammentreten, nachdem die Sitzung im letzten Jahr aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht abgehalten werden konnte.

© Michael Kloos/HIA 2018

Kontakt

Presse / Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +43 / 1 / 526 13 01
E-Mail: presse@unesco.at