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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Forderungen der ARGE Kulturelle Vielfalt: Schlusskommuniqué 2019

Vom 21.-22. Oktober 2019 fand die 9. Klausurtagung der ARGE Kulturelle Vielfalt in Bad Ischl statt. Expert*innen aus verschiedenen Sparten des Kunst- und Kultursektors diskutierten auf Einladung der Österr. UNESCO-Kommission den Status Quo der Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt in Österreich.

Maßgeblich dafür war ein von der UNESCO im Juni 2019 vorgelegtes Dokument zum Monitoring der Konvention. Dieses enthält klar formulierte Indikatoren und Prüfsteine und bietet so einen greifbaren Rahmen, um die Ziele der Konvention klar und präzise darzulegen.

Dies bildete für die ARGE Kulturelle Vielfalt einen Anlass, die Forderungen der vergangenen Jahre zu konkretisieren und zusammenfassend darzustellen. 

Das Schlusskommuniqué 2019 widmet sich schwerpunktmäßig den Aspekten

-       Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft 
-       Soziale und ökonomische Lage der Kunst- und Kulturschaffenden 
-       Medienvielfalt und Medienfreiheit 
-       Kunstfreiheit 
-       Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden

Dialogplattform zur Beteiligung der Zivilgesellschaft

Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) ist die zentrale Dialogplattform der Österreichischen UNESCO-Kommission zur aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der Umsetzung der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in und durch Österreich.

Mit der ARGE, die mit Beginn der Ausarbeitung der Konvention von der Österreichischen UNESCO-Kommission etabliert wurde, trägt Österreich zur aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft gemäß Artikel 11 der Konvention bei.

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© Skitterphoto Pixabay CC0 Public Domain