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Immaterielles Kulturerbe

Bräuche, Wissen, Handwerkstechniken  
Foto: © UNESCO/James Muriuki

Aufstellen und Besuch der Landschaftskrippen im Salzkammergut
Gesellschaftliche Praktiken in Oberösterreich, aufgenommen 2015

  • Heimat- und Musealverein Ebensee

Die Landschaftskrippen sind typische Volkskrippen, die die biblische Geschichte von der Geburt Christi in eine lokale Szenerie einbetten. Im Laufe der Zeit entwickelten sich aus Kripper*in die figurenreichen und oftmals Zimmer füllenden „Landschaftskrippen“. Das alljährliche Aufstellen und der Besuch von hunderten Landschaftskrippen in Privathäusern in der Weihnachtszeit, zeigt die auch heute noch große Bedeutung dieses Brauchs für die Bevölkerung im Salzkammergut.

Nachdem 1782 Kaiser Joseph II. den Kirchen per „Hofdekret“ das Aufstellen der oftmals sehr prunkvollen Krippen verboten hatte, begannen viele handwerklich Begabte, die Krippenfiguren nachzuschnitzen und diese bei sich zu Hause aufzustellen. Ungehindert – oder womöglich aufgrund – der Verbote durch die Habsburger entwickelte sich im Salzkammergut des 19. Jahrhunderts eine spezifische Form des Krippenwesens. Die Besonderheit der figurenreichen, überdimensional großen Landschaftskrippen zeigt sich bereits in der mundartlichen Unterscheidung zwischen Krippen für die kleinen Dreieckskrippen und „Krippö“ für die großen, raumfüllenden Landschaftskrippen. Charakteristisch ist ebenso die Ausgestaltung, die nicht nur die Landschaft des Salzkammergutes darstellt, sondern auch Arbeiten und Leben der Bäuer*innen, Hirt*innen, Salinenarbeiter*innen, Holzarbeiter*innen, Jäger*innen und Wilderer sowie das Almleben im Allgemeinen.
Nicht nur die Kunst des Schnitzens wurde und wird von Generation zu Generation innerhalb der Familien weitergegeben, auch die Gestaltung der zahlreich erhaltenen Landschaftskrippen und das „richtige“ Aufstellen der Krippe und Figuren ist Teil dieses Wissens. Der alljährliche Aufbau der Krippen in Privathäusern findet meist am 8. Dezember (Maria Empfängnis) statt. Die Familien räumen ganze Wohnräume frei, um diese in der Weihnachtszeit von 8. Dezember bis 2. Feber (Maria Lichtmess) ausschließlich für die Krippe und den Besichtigungen durch hausfremde Personen, der sogenannten „Kripperlroas“, zur Verfügung zu stellen.

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