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Kultur

Kulturelle Entwicklung: Erbe und Vielfalt  

50 Jahre Welterbekonvention: Festrede von Dr. Bernd von Droste zu Hülshoff

Im Rahmen der österreichischen Jubiläumsfeierlichkeiten "50 Jahre Welterbekonvention - 30 Jahre Ratifizuerung durch Österreich" am 20. Oktober 2022 in Baden bei Wien hielt Dr. Bernd von Droste zu Hülshoff, Gründungsdirektor des UNESCO-Welterbezentrums und ehemaliger Assistant Director-General der UNESCO, eine Festrede mit Blick auf die Vergangenheit und Zukunft der Welterbekonvention.

Liebe Festgäste,

ich bin begeistert über die Wahl des Ortes für die Feier „50 Jahre Welterbekonvention und 30 Jahre Ratifizierung durch die Republik Österreich“. Baden, diese „Great Spa Town“, ist ein herausragendes Beispiel für die europäische Welterbezusammenarbeit: Baden ist zugleich ein Modell für interkommunale Zusammenarbeit über nationalstaatliche Grenzen hinweg; für die breite Einbindung von Bevölkerung und Stakeholdern in das Welterbemanagement; und ein Vorbild für die internationale Zusammenarbeit mit besonderem Akzent auf den Jugendaustausch.

Wir haben soeben einen qualitativ hochwertigen Film über die 12 österreichischen Welterbestätten gesehen, der in Zusammenarbeit mit der Österreichischen UNESCO Kommission entstanden ist. Seit über 30 Jahren ist die Österreichische UNESCO-Kommission unermüdlich für die Umsetzung der Welterbekonvention in Österreich tätig, eine Arbeit, die, wie wir heute feststellen können, von Erfolg gekrönt ist und an der so viele, die hier heute Abend anwesend sind, verdienstvoll Anteil haben. Ich nenne hier auch ausdrücklich die nichtstaatlichen beratenden Fachorgane  ICOMOS und IUCN mit ihrem oft ehrenamtlichen Engagement. Ihnen allen gebührt heute Abend ein besonderer Dank.

Ich werde einige Worte zur Geschichte der Welterbekonvention sagen, anschließend gehe ich auf das Innovative und Neue an der Welterbekonvention ein. Angaben zur Erfolgsgeschichte der Konvention folgen. Anschließend werde ich auf zwei brennende Themen eingehen: Welterbeschutz in Krieg und Frieden und Welterbe in Zeiten des Klimawandels. Als Zukunftsaufgaben schlage ich abschließend ein Bündel von Maßnahmen zur verbesserten Qualitätssicherung des Welterbes vor. Den Abschluss bilden einige Bemerkungen über ethische Aspekte und den damit verbundenen Bildungsauftrag.

Geschichte der Welterbekonvention

Die Welterbekonvention entstand als Antwort auf ungeheure Zerstörungen von Kultur- und Naturgütern Im Verlauf von zwei Weltkriegen und den anschließenden Nachkriegsperioden durch Industrialisierung und Urbanisierung.

Dies führte im 20. Jahrhundert zu erstem, wenn auch zaghaftem Handeln. Hier ist vor allem die normative Arbeit des Genfer Völkerbundes auf dem Gebiet des Kulturgüterschutzes zu erwähnen. Diese hat jedoch die vorsätzliche Zerstörung unersetzlicher Kulturgüter zum Beispiel während des barbarischen sogenannten Baedeker Luftkriegs zwischen England und Deutschland oder die grausame Zerstörung der Altstadt Warschaus durch die Nazis oder von Dresden im Zweiten Weltkrieg nicht verhindern können.

Aus der Sicht der UNESCO war vor allem der Erfolg der Kampagne zur Rettung der nubischen Kulturgüter Anfang der 1960er Jahre entscheidend, um der Welterbekonvention Gestalt zu geben. An dieser Kampagne unter der Ägide der UNESCO nahmen mehr als 50 Staaten teil, die für die Rettung von Abu Simbel und Philae nach heutiger Rechnung mehrere 100 Millionen $ spendeten.

Wie sah die frühe Initiative für Naturgüter aus? 1965 fand in den USA aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Vereinten Nationen im Weißen Haus eine Konferenz zur Förderung der internationalen Kooperation statt, bei der ebenfalls ein wesentliches Fundament für die spätere Welterbekonvention gelegt wurde: der Präsident des World Wild Live Funds, Russel Train schlug die Gründung eines Welterbe Trust vor. Dieser sollte zur Rettung derjenigen Nationalparks, die von überragender Bedeutung für die gesamte Menschheit sind, beitragen. Diese Idee wurde auf Betreiben der Amerikaner von der internationalen Naturschutzorganisation IUCN aufgegriffen. Vorarbeiten für eine Konvention zum Schutz herausragende Naturgüter begannen.

Gleichzeitig starteten in der zweiten Hälfte der Sechzigerjahre Experten der internationalen Organisation für den Schutz von Monumenten, ICOMOS, mit der Ausarbeitung einer Konvention zum Schutz herausragende Kulturgüter der Menschheit.

1972, anlässlich der 1. Umweltkonferenz in Stockholm wurden diese beiden Projekte heftig diskutiert und der Beschluss gefasst, die UNESCO zu beauftragen diese zu einer einzigen Konvention zusammenzuführen. Im gleichen Jahr, am 16. November 1972 wurde die Welterbekonvention von der 17. Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet. 1976 war die Konvention bereits von 41 Staaten ratifiziert und konnte in Kraft treten. 1977 tagte das Welterbekomitee zum ersten Mal, 1978 nahm das Welterbekomitee die ersten 12 Einschreibungen in die Welterbeliste vor.

Beim Entwurf der Welterbekonvention war Österreich durch den Experten Dr. Foramiti vertreten. Aber warum dauerte es 20 Jahre, bis die Kulturnation Österreich der Welterbekonvention beitra,t obgleich bereits vorher ein Beitrag in Höhe eines Pflichtbeitrags zum Welterbe Fonds geleistet wurde? Unter den deutschsprachigen Ländern ratifizierte die Schweiz die Konvention bereits 1975, gefolgt von der Bundesrepublik Deutschland 1976. Österreich ist der Konvention 1992 beigetreten.

Der späte Beitritt Österreichs ist der damaligen Rechtsauffassung geschuldet, dass das Völkerrechtsbüro im Außenministerium in Wien befürchtete, dass den Nachbarstaaten ein allgemeines Klagerecht aufgrund der Konvention zusteht. Man hatte offensichtlich die Befürchtung, dass der geplante Kraftwerksbau entlang der Donau hier Probleme bereiten könnte. Jetzt aber hieß es möglichst schnell ein möglichst bekanntes, wenig kontroverses Objekt für Österreich auf die Welterbeliste zu setzen - als Zeichen der Zugehörigkeit. Mit dieser Absicht kam damals Ministerialrat Helfgott in die UNESCO. Wir empfahlen Schönbrunn, das dann 1996 die österreichische Welterbeliste eröffnete.

Wie gut oder schlecht das Welterbe der Menschheit geschützt wird, hängt davon ab wie die Vertragsstaaten es in ihrem Recht verankern. Die Überführung der Welterbekonvention in das österreichische Bundesrecht ohne Erfüllungsvorbehalt stellte sich dann im Laufe der Jahre als höchst problematisch und unzureichend heraus. Hier ist auch heute noch wie in vielen anderen Welterbevertragsstaaten Handlungsbedarf.

Das Innovative an der Welterbekonvention und ihre Erfolgsgeschichte

Ich möchte mit dem Beitrag der Welterbekonvention zur Entwicklung des internationalen Rechts beginnen. Dieser Beitrag ist einzigartig, wenn wir bedenken, dass ein internationaler Kultur- und Naturgüterschutz vor 50 Jahren kaum bestand. Die Welterbekonvention wurde zur Speerspitze einer rechtlichen Entwicklung, die das enge Konzept von Kultur- und Naturgütern als Kulturgut einer Nation oder als privates Eigentum in ein kosmopolitisches Konzept als Erbe der Menschheit verwandelte. Hinter dem Welterbe steht die Idee eines globalen, gemeinsamen Erbes von Stätten, die zu wichtig sind, um sie allein dem jeweiligen Nationalstaat zu überlassen. Ihre Erhaltung ist sowohl die Pflicht, als auch das Recht der gesamten Menschheit.

Die Einschreibung eines Kultur- oder Naturgutes auf der Welterbeliste verlangt einen Souveränitätsverzicht, denn das Welterbekomitee hat nun das Recht sich in die Erhaltung der Stätte einzumischen. Die Welterbestätten gehören allen Völkern der Welt – gleichgültig, wo sie sich befinden. Gerät das Welterbe in Gefahr, hat das Welterbekomitee die Möglichkeit einzugreifen. Das Komitee kann beschließen, das Welterbegut in die Liste des gefährdeten Welterbes einzutragen. Es kann Zustandsberichte anfordern oder auch eine vor Ort Inspektion verlangen. Im äußersten Fall wird auch eine Streichung von der Welterbeliste vorgenommen, wie dies bisher allerdings nur in sehr wenigen Fällen geschehen ist – im Fall von Dresden, Liverpool und im Oryxantilopen-Reservat im Oman.

Die Welterbekonvention ist auch in anderer Hinsicht innovativ und Vorbild. Sie verbindet die Erhaltung des Kultur- und Naturerbes miteinander, zwei Bereiche, die vorher selten auch innerhalb der UNESCO im Zusammenhang gesehen wurden. Das änderte sich allerdings 1992 mit der Gründung des Welterbezentrums. Die Umsetzung der Welterbekonvention führte zu einem kontinuierlichen internationalen Dialog über alle Aspekte des Natur- und Kulturgütererhalts. Dies hatte ein vertieftes Verständnis von Theorie und Praxis des Kultur- und Naturgüter-Managements und Schutzes zur Folge. Hier lernte man voneinander, die bisher völlig getrennten Bereiche des Natur -Kulturgüterschutzes kamen sich näher und befruchten sich gegenseitig. Die positiven Auswirkungen sind heute weltweit zu spüren.

Die nach 50 Jahren quasi universelle Teilhabe an der Welterbekonvention, die inzwischen 194 Vertragsstaaten zählt, und die 1154 Welterbestätten in 161 Staaten auf der Welterbeliste verzeichnet, kann als eine Demonstration für den Erfolg der Konvention gewertet werden. Weniger erfolgreich steht es mit dem Schutz von Welterbestätten, worüber ich als nächstes berichten werde.

Krieg und Frieden

Heute beobachten wir mit Schrecken die zunehmende Zerstörung oder Gefährdung von Natur-und Kulturgütern als Folge eines barbarischen Krieges in der Ukraine und eines vom Menschen verursachten Klimawandels. Wir fragen uns: was wurde in den 50 Jahren eigentlich erreicht, was sind die Fehlschläge welche Schlüsse müssen wir aus der Vergangenheit für die Zukunft ziehen?

Es steht heute schlecht um das Welterbe: Die Liste des gefährdeten Welterbes ist in den letzten Jahren stark angewachsen, unter den gegenwärtig 52 Eintragungen finden wir Kultur und Naturgütern von außergewöhnlicher Bedeutung in Libyen, Mali, Jemen, Syrien, Irak, Afghanistan, im Kongo und mit Sicherheit auch künftig in der Ukraine.

Festzustellen ist, dass die Welterbekonvention ein Instrument für Friedenszeiten ist und im Fall von kriegerischen Auseinandersetzungen nur im Verbund mit anderen internationalen Abkommen wirksam werden kann. Hier verweise ich auf die Haager Konvention von 1954, ihre beiden Zusatzprotokoll von 1954 und 1999, und die Genfer Konventionen.

Dazu zwei Beispiele: Aus eigener Erfahrung möchte ich an den schwarzen Freitag, den 6. Dezember 1991 erinnern, an dem die Welterbestadt Dubrovnik von jugoslawischen Truppen beschossen und in Brand gesteckt wurde – dies geschah durch Truppen jenes Staates, der selbst noch Jahre zuvor dem Welterbeabkommen beigetreten war und sich dafür eingesetzt hat, dass Dubrovnik bereits 1979 auf die Welterbeliste eingetragen wurde. Die gravierende Missachtung des Welterbes und des Haager Abkommen zwang das Welterbekomitee, die Stadt auf die Liste des gefährdeten Welterbes zu setzen, ohne dabei die Zustimmung des betroffenen Staates einzuholen. Im Nachgang wurde auch erstmalig jener General, der die Beschießung nicht unterbunden hatte, vom internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verurteilt. Damit wurde erstmals durch ein internationales Tribunal anerkannt, dass die Zerstörung der kulturellen Identität einen Verstoß gegen die Menschenrechte bedeutet. Der den Haager Internationale Gerichtshof verweist in seinem Statut explizit darauf, dass die Zerstörung von Kulturgut ein Kriegsverbrechen darstellt.

Ein weiteres Beispiel für die Ahndung einer absichtlichen Zerstörung von Kulturgut als Kriegsverbrechen lieferte der Internationale Strafgerichtshof 2016: jener Rebellenführer, dem die Zerstörung der Welterbestätte von Timbuktu in Mali angelastet wurde, erhielt nicht nur 9 Jahre Arrest, sondern wurde auch zu einem Schadensersatz von 2,7 Millionen Euro verurteilt.

Heute fragen wir uns: wie kann dem Kulturgüterschutz in der Ukraine zum Durchbruch verholfen werden? Die Ukraine hat zwar alle relevanten Konventionen unterzeichnet, nicht aber die russische Seite, die dem 2. Haager Zusatzprotokoll von 1999 bislang nicht beigetreten ist. Auch wenn dadurch für die russische Seite Bestimmungen – vor allem über das Instrument des erhöhten Schutzes (enhanced protection) – nicht anwendbar sind, so muss doch mit Nachdruck gesagt werden, dass der Respekt vor Kulturgut bei bewaffneten Konflikten einen anerkannten Grundsatz des internationalen Rechts darstellt. Ein Verstoß dagegen ist ein Kriegsverbrechen.

Der Klimawandel und das Welterbe

Der Klimawandel und die damit verbundenen Naturkatastrophen zählen zu den größten Bedrohungsfaktoren für das Erbe der Menschheit im 21.Jahrhundert. Zum einen geht es darum, die Auswirkungen des Klimawandels auf die Welterbestätten zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen; zum anderen auch um die Frage, was der konkrete Beitrag der Welterbestätten zur Abschwächung und Bekämpfung des Klimawandels sein kann. Dieser Fragenkomplex ist noch nicht hinreichend untersucht. Das veränderte Klima bedroht zum Beispiel das Welterbe in Nähe von Flüssen und Küsten, der Anstieg der “Aqua-Alta-Tage“ in Venedig ist hierfür ein Alarmsignal. Maßnahmen zur Verhütung des Klimawandels wie zum Beispiel Solaranlagen auf den Dächern oder Windräder in den Sichtachsen können die visuelle Integrität und Authentizität einer Welterbestätte erheblich beeinträchtigen.

Im kulturellen Erbe liegt aber auch ein enormes Wissen, welches wir innovativ für die Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, wie etwa dem Klimaschutz, nutzbar machen können. Kulturerbe ist ein reicher Fundus, der uns dabei helfen kann, die Zukunft mit Innovation besser zu gestalten. Neueste Ergebnisse der Forschung der Donau-Universität Krems zeigen beispielsweise, wie traditionellen Bauten für kühle Räume ohne großen Energieeinsatz sorgen. Mich selbst faszinieren die sogenannten Bodgirs, die Windtürme, die fast jedes Dach des historischen Zentrums der Welterbestadt Yaszd im Iran zieren. Gespickt mit ausgeklügelten Öffnungen fangen die Windtürme Winde aus allen Himmelsrichtungen ein und kühlen dabei die darunterliegenden Räume. Nichts steht im Wege eine solche vorbildliche Nutzung von alternativen Energien auch bei uns auszuprobieren. Der Architekt Norman Foster hat solche Türme vor kurzer Zeit in Doha mit Erfolg nachgebaut, wo sie im praktischen Betrieb sind. Das ist auch bei uns ein Versuch wert.

Empfehlungen für die Zukunft

  1. Der Welterbeschutz muss umfassend sowohl im Frieden wie auch im Krieg sichergestellt werden. Dazu müssen alle Staaten sowohl die Welterbekonvention wie auch die Haager Konvention von 1954 und ihre beiden Protokolle unterzeichnen. Dies ist bei der Welterbekonvention mit 194 Staaten bereits der Fall. Die Haager Konvention haben 133 Nationen unterzeichnet, das zweite Protokoll aber nur 84 Staaten. Ein Sonderschutz „enhanced protection“ für Welterbestätten bei kriegerischen Ereignissen sollte aber unbedingt nach Maßgabe des 2. Protokolls sichergestellt werden. Ich schlage daher vor, dass künftig eine neue Einschreibung auf der Welterbeliste an die Bedingung geknüpft wird, dass der Staat auf dessen Territorium die vorgeschlagene Stätte liegt, der Haager Konvention und ihren beiden Protokollen beitritt.
  2. Schon seit langem wird in Österreich vorbildlich das Militär für den Kulturgüterschutz im Falle eines Krieges ausgebildet. Hier könnte Österreich dem ukrainischen Militär wertvolle Hilfe geben.
  3. 50 Jahre nach der Verabschiedung der Welterbekonvention ist das Welterbe der gute Name der UNESCO geworden. Damit dies so bleibt, müssen beobachtete Missstände und Unzulänglichkeiten in der Praxis des Welterbesystems wirksam abgestellt werden:
  • Die Aufnahmekriterien für die Welterbeliste dürfen künftig nicht opportunistisch nach rein nationalen Interessen politisch manipuliert werden. Das Urteil und die Empfehlung unabhängiger Fachgremien sollten gelten.
  • Die bisherige Überrepräsentanz bestimmter Kulturregionen und Kategorien des Welterbes sollten behoben werden. In der Vergangenheit provozierte z.B. die anhaltende europäische Dominanz bei der Welterbelistung einen Nord-Süd-Konflikt, der die sachliche Arbeit des Welterbekomitees untergrub.
  • Die Anzahl der Neuzugänge für die Welterbeliste muss als extrem begrenzt gelten, um das System nicht weiter bis zur Unmöglichkeit zu überfrachtet.
  • Die Welterbekonvention muss wieder zu einem Instrument gegenseitiger Hilfe und Förderung werden. Sie ist kein Inventar-Instrument für einzigartige Objekte, um ökonomische Vorteile zu erlangen
  • Der Missbrauch von Namen und Emblem des Welterbes müssen unbedingt verhindert werden. Entwertende, verramschende Verbreitungswege sind auszuschließen. Tourismusanbieter, und Veranstalter, die in ihrem Produkt keinen direkten Bezug zur Welterbestätte nachweisen und keinen Beitrag zur Förderung des Welterbes leisten, dürften Namen und das Emblem nicht verwenden. Hauptkriterien für die Erteilung einer Genehmigung sind erzieherische, wissenschaftliche, kulturelle Tätigkeiten und die Unterstützung der Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung. Mit anderen Worten das vorgeschriebene Genehmigungsverfahren sollte sicherstellen, dass sie Verwendung des Welterbe-Emblems mit den Werten und Zielen der UNESCO und der Welterbekonvention übereinstimmen.

Empfehlungen speziell für Österreich:

  1. Die Welterbekonvention muss im nationalen Rechtssystem besser verankert werden, mit dem Ziel einer verbesserten Rechtssicherheit.
  2. Empfehlen möchte ich auch eine obligatorische Welterbeverträglichkeitsprüfung bei Projekten in Welterbestätten. Das gilt auch für die Pufferzone und Sichtachsen.
  3. Beim Welterbeschutz muss in anderen Maßstäben gedacht werden – nicht nur zum Beispiel an den Schutz eines einzigartigen Bauwerkes, sondern auch an dessen erweiterten Schutz unter Berücksichtigung des Umfeldes. Der Umgebungsschutz muss gewährleistet werden
  4. Wichtig ist es Denkmalschutz, Raumplanung und Naturschutz besser miteinander zu verknüpfen. Es gibt in Österreich, aber nicht nur hier, ein problematisches Geflecht unterschiedlicher Zuständigkeiten: der Denkmalschutz liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes, dagegen besteht für Raumplanung und Naturschutz die Zuständigkeit der Länder.

Ethische Aspekte und Bildungsauftrag

Welterbestätten wie Auschwitz, Gorée oder Robin Island mahnen, das Gebot der Menschenrechte zu achten; Hiroshima verlangt den verantwortungsvollen Umgang mit der modernen Technik im Atomzeitalter; die Freiheitsstatue vergegenwärtigt die kostbaren Güter der Freiheit und Unabhängigkeit – die Aufnahme dieser geschichtlich hoch aufgeladenen Orte in die Welterbeliste verstärkt deren ethische Dimension.

Die Welterbeliste in ihrer großen Vielfalt von Zeugnissen unterschiedlicher Kulturen und Epochen der Menschheitsgeschichte wird einer zentralen Aufgabe der UNESCO gerecht: den vielfachen Dialog zwischen den Kulturen zu fördern und damit auch eine Kultur des Friedens.

Diese Themen sind wichtig für das Erziehungswesen. Es geht um die Sensibilisierung der Akteure unserer Gesellschaft von morgen, denn das Welterbe wird weitgehend bestimmt durch die Kinder, denen wir die Welt von morgen überlassen.


Dr. Bernd von Droste zu Hülshoff am 20. Oktober 2022 anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten "50 Jahre Welterbekonvention - 30 Jahre Ratifizierung durch Österreich".

In seiner Festrede blickte Dr. Bernd von Droste zu Hülshoff auf die vergangenen 50 Jahre und in die Zukunft der Welterbekonvention.
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