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Dokumentenerbe

„Memory of the World“/„Gedächtnis der Menschheit“  
Foto: © Österreichische Nationalbibliothek

Die Goldene Bulle
Haus-, Hof-, und Staatsarchiv, Österreichische Nationalbibliothek, aufgenommen 2013 (gemeinsam mit Deutschland)

Die Goldene Bulle von Kaiser Karl IV.  ist das wichtigste Gesetzesbuch des Heiligen Römischen Reichs und beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahl eines römisch-deutschen Königs und Kaisers.

Zum Zeitpunkt des Verfassens der Goldenen Bulle erstreckte sich das Heilige Römische Reich über Mitteleuropa und Teile von Südeuropa. Den Namen erhielt sie durch ihr goldenes Siegel (lat. bulla), das ab dem 15. Jahrhundert gängig wurde.

Um kriegerische Auseinandersetzungen bei der Wahl eines römisch-deutschen Königs und Kaisers vorzubeugen, ließ Kaiser Karl IV. 1356 das Dokument verfassen und die größtenteils bereits existierenden Umgangsformen in lateinischer Sprache verschriftlichen. Diese umfassen u.a. die Königswahl, die Rechte der Kurfürsten und den Ausschluss des päpstlichen Mitspracherechts. Es wurden sieben Originale für die sieben Kurfürsten erstellt, die sich alle erhalten haben. Da Österreich zu diesem Zeitpunkt noch kein Kurfürstentum war und die Habsburger deswegen nicht berücksichtigt wurden, ließ der habsburgische Herzog Rudolf IV. 1359 das Privilegium Maius verfassen, um die Herrschaftsansprüche der Habsburger auszubauen.

Von den sieben Originalen befindet sich das Prachtexemplar König Wenzels in der Österreichischen Nationalbibliothek, zwei im Österreichischen Staatsarchiv und die restlichen in deutschen Archiven. 

© Österreichische Nationalbibliothek
© Andy Wenzel/BKA
© Andy Wenzel/BKA

Weltweite Bedeutung

Die Goldene Bulle war entscheidend für die Stabilität innerhalb des multiethnischen Heiligen Römischen Reiches. Neben der Magna Charta (1215), der Vereinbarung zwischen dem englischen Adel und ihrem König über ihre politischen Rechte, zählt die Goldene Bulle zu den wichtigsten Dokumenten der europäischen Rechtsgeschichte.

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