Mit der Globalen Nachhaltigkeitsagenda (Sustainable Development Goals, SDGs) hat die Welt für den Zeitraum von 2015 bis 2030 eine ehrgeizige und universelle Bildungsagenda vereinbart, die in SDG 4 verankert ist:
„Bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherstellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen fördern".
Das übergeordnete Bildungsziel der Gobalen Nachhaltigkeitsagenda (SDG 4) verpflichtet zur Bereitstellung inklusiver und chanchengerechter Bildung auf allen Ebenen und bringt die neuen Hauptmerkmale der Bildungsagenda 2030 zum Ausdruck: Zugang zu Bildung, Chancengerechtigkeit, Inklusion, Geschlechtergleichberechtigung, Qualität und lebenslanges Lernen.
Die zehn Unterziele der Bildungsagenda 2030 sind konkret und messbar und tragen direkt zum Erreichen des übergeordneten Gesamtziels bei.
Unterziele
4.1. Bis 2030 allen Mädchen und Jungen den Abschluss einer kostenlosen, chancengerechten und hochwertigen Primar- und Sekundarschulbildung ermöglichen, die zu relevanten und effektiven Lernergebnissen führt.
4.2. Bis 2030 allen Mädchen und Jungen den Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung sichern, die ihnen einen erfolgreichen Übergang in die Schule ermöglichen.
4.3. Bis 2030 allen Frauen und Männern einen gleichberechtigten und bezahlbaren Zugang zu hochwertiger beruflicher und akademischer Bildung ermöglichen.
4.4. Bis 2030 sicherstellen, dass eine deutlich höhere Anzahl an Jugendlichen und Erwachsenen die für eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwirbt.
4.5. Bis 2030 Benachteiligungen aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit auf allen Bildungsstufen beseitigen und allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsstufen sichern, einschließlich Menschen mit Behinderung, indigenen Völkern und benachteiligten Kindern.
4.6. Bis 2030 den Erwerb ausreichender Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten für alle Jugendlichen und für einen erheblichen Anteil der Erwachsenen sicherstellen.
4.7. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die für nachhaltige Entwicklung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, u.a. durch Bildung für nachhaltige Entwicklung, für nachhaltige Lebensweise, für Menschenrechte, für Gleichberechtigung der Geschlechter, durch Förderung einer Kultur des Friedens und der Gewaltfreiheit, durch Global Citizenship Education und Wertschätzung kultureller Vielfalt und durch den Beitrag der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung.
Implementierungsmechanismen
4.a. Bildungseinrichtungen schaffen und verbessern, die kinderfreundlich, sensibel gegenüber Behinderungen und gendersensibel sind sowie sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebungen für alle schaffen und verbessern.
4.b. Bis 2020 Stipendienangebote für Studierende aus Entwicklungsländern ausbauen, insbesondere für Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern, kleinen Entwicklungsinselländern und afrikanischen Ländern, für Hochschulbildung, einschließlich Berufsbildung und Informations- und Kommunikationstechnologien, technische und wissenschaftliche Programme, in entwickelten Ländern und in anderen Entwicklungsländern.
4.c. Bis 2030 die Ausbildung qualifizierten Bildungspersonals sicherstellen, auch durch internationale Zusammenarbeit in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern sowie in den kleinen Entwicklungsinselländern.