UNESCO-Biosphärenparks sind international repräsentative Land-, Wasser- oder Küstenregionen, in denen die Erkenntnisse des MAB Programmes in der Praxis gelebt werden. Möglichkeiten auszutesten und aufzuzeigen, die das Zusammenleben von Mensch und Natur nachhaltig zu verbessern, steht somit im Mittelpunkt der Aktivitäten der ausgezeichneten Gebiete.
Zu den Kernaufgraben zählen:
- Erhaltung der Artenvielfalt und der kulturellen Vielfalt
- nachhaltige Entwicklung
- logistische Unterstützung zur Förderung der Entwicklung durch Forschung, Überwachung, Bildung und Ausbildung
UNESCO-Biosphärenparks sind durch 3 Zonen mit unterschiedlichen Anforderungen strukturiert: Kernzonen, Pflegezonen und Entwicklungszonen.
Kernzonen dienen dem klassischen Natur- und Prozessschutz. Ziel ist der Erhalt möglichst naturnaher Lebensräume. Menschliche Eingriffe werden nur in geringem Umfang zugelassen. Die Kernzone muss rechtlich verbindlich nach nationalen Schutzbestimmungen festgelegt sein.
In der Pflegezone (oder auch Pufferzone) sind ökologisch nachhaltige Aktivitäten und umweltverträgliche Nutzungsformen erlaubt. Dazu zählen unter anderem Viehzucht, Landwirtschaft, Holznutzung, Tourismus und Umweltbildung.
Die Entwicklungszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung. In diesem Sinne schließt sie Siedlungsbereiche und nachhaltige Wirtschaftsformen ausdrücklich ein. Das Hauptaugenmerk liegt bei der Unterstützung und Förderung lokaler Gemeinschaften, Unternehmen und/oder Gemeinden bei der Erhaltung nachhaltiger sozioökonomischer Systeme und Landnutzungssysteme.
Das weltweite Netzwerk der Biosphärenparks umfasst derzeit 748 Gebiete in 134 Ländern. In Österreich gibt es vier von der UNESCO anerkannte Biosphärenparks: Biosphärenpark Großes Walsertal, Biosphärenpark Wienerwald, Biosphärenpark Salzburger Lungau & Kärntner Nockberge und der Biosphärenpark Unteres Murtal. Letzterer ist Teil des fünf Länder übergreifenden Biosphärenpark Mur-Drau-Donau.