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UNESCO

 
Foto: © UNESCO / M. Ravassard

Erstes UNESCO-Forum der Zivilgesellschaft zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Im Juni 2017 lud die UNESCO erstmals VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Interessenvertretungen aus dem Kunst- und Kulturbereich ein, um über den Stand und die Herausforderungen der Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu beraten. An die 40 VertreterInnen von Organisationen aus verschiedenen Weltregionen und Tätigkeitsbereichen des Kultursektors folgten der Einladung zum „First Civil Society Forum“.

Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen misst der Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle zu, um die Ziele der Konvention zu erreichen: Zivilgesellschaftliche Organisationen bereichern die Vielfalt durch eigene Aktivitäten, fungieren als Motor für kulturpolitische Veränderungen, erleichtern den Informationsaustausch und Dialog zwischen Politik und BürgerInnen und überwachen die Entwicklungen als „cultural watchdog“. So die Theorie. In der Praxis gestaltet sich die dafür notwendige Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft in den 144 Vertragsstaaten der Konvention sehr unterschiedlich. Insgesamt betrachtet werden die Erwartungen nur unzureichend erfüllt. Insbesondere „die Rolle der Zivilgesellschaft als ‚cultural watchdog‘ ist weiterhin unterentwickelt“, so das Fazit des 1. Weltberichts zur Umsetzung der Konvention.

Zwei Aspekte standen folglich im Mittelpunkt des erstmals von der UNESCO organisierten Forums: Zum einen die Vernetzung und der Austausch über Aktivitäten, Herausforderungen und mögliche Kooperationen zwischen den weltweit im Bereich der Konvention aktiven zivilgesellschaftlichen Organisationen. Zum anderen diente das Forum der Diskussion, wie die Zivilgesellschaft ihre Rolle als „cultural watchdog“ im Rahmen der UNESCO wahrnehmen und organisieren kann. Grundlage hierfür sind die im Dezember 2016 von den Vertragsstaaten beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft an ihren Beratungen über die weitere Ausgestaltung dieses internationalen Rechtsinstruments im Rahmen der UNESCO.

Folgende Aktivitäten wurden beschlossen:

  • Erstellung des ersten Umsetzungs-/Aktivitätsberichts der Zivilgesellschaft an die UNESCO (September 2017)
  • Mitwirkung an der Vorbereitung eines eigenen Tagesordnungspunkts zur Zivilgesellschaft bei der nächsten Sitzung des zwischenstaatlichen Komitees zur Konvention (Dezember 2017)
  • Erarbeitung von Stellungnahmen der Zivilgesellschaft zu den Verhandlungsdossiers der Vertragsstaaten (nächste Sitzungen: Dezember 2017, Dezember 2018)
  • Unterstützung des UNESCO-Sekretariats bei der Entwicklung von Indikatoren zur besseren Messung des Grads der Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Umsetzung der Konvention (laufend)
  • Verbreitung von relevanten UNESCO-Informationen in ihren Netzwerken (laufend)
  • Mitwirkung an der Organisation des nächsten UNESCO-Forums der Zivilgesellschaft (Juni 2019)

Zentrale Ergebnisse des Forums sind die Verständigung über den Inhalt und die nächsten Schritte zur Vorbereitung des bis September 2017 geplanten 1. Umsetzungsberichts der Zivilgesellschaft an die UNESCO. Ziel ist, dass der Bericht zentrale Problemstellungen und Hürden aus Perspektive der Zivilgesellschaft identifiziert, aktuelle Herausforderungen und politische Entwicklungen analysiert und beispielhaft Aktivitäten der Zivilgesellschaft vorstellt. Aus Österreich nahm Gabi Gerbasits, Vorsitzende der ARGE Kulturelle Vielfalt, an dem Forum teil.