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Querschnittsthemen

 

Kulturelle Teilhabe erklärt: Neues Video für Jugendliche

Von Hobbies, über Social Media bis hin zum Kinobesuch: In einem Video für Jugendliche zeigt die Österreichische UNESCO-Kommission was das Recht auf kulturelle Teilhabe bedeutet.

Alle Menschen haben kulturelle Rechte. Egal wo sie wohnen oder wie viel Geld sie haben. Aber wie drücken sich diese Rechte aus? Was bedeutet das Recht auf kulturelle Teilhabe für unser Leben? Das Video, gestaltet und produziert durch die Österreichische UNESCO-Kommission, gibt einen ersten Einblick in die unterschiedlichen Aspekte des Rechts auf kulturelle Teilhabe.

Dabei stehen das breite Kulturverständnis, Chancengleichheit sowie das Urheber*innenrecht im Fokus: Wie trage ich zum kulturellen Leben bei? Was hat das Urheber*innenrecht mit mir zu tun? Und wer übernimmt Verantwortung für die Umsetzung des Rechts auf kulturelle Teilhabe?

In lebendigen Beispielen werden kulturelle Rechte für eine junge Zielgruppe greifbar gemacht.

Produziert wurde das Video für die Ausstellung des Human Rights Space. Die Austellung wird im Oktober eröffnet.

Rechtliche Verankerung
Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) enthält das Recht auf kulturelles Leben. Die unterzeichnenden Staaten müssen die kulturellen Rechte der Menschen schützen und fördern. Konkret liest sich das so:

  1. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  2. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber*in von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Die Vereinten Nationen (UN) erweiterten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und beschlossen 1966 den UN-Sozialpakt. Dieser Pakt verpflichtet Staaten dazu, diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu gewährleisten. Darunter sind die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben. Die UN-Sonderorganisation UNESCO ist für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig – im Bereich Kultur setzt sie sich unter anderem intensiv für den Schutz kultureller Rechte ein.