Das Kultur- und Naturerbe der Menschheit
Was verbindet die Kulturlandschaft Wachau, die Pyramiden Ägyptens, das Great Barrier Reef und die Inkastadt Machu Picchu? Alle sind meisterhafte Zeugnisse vergangener Kulturen, einzigartige Naturlandschaften, deren Zerstörung ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen, liegt daher nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft.
Die Welterbekonvention ("Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit") ist das international bedeutendste Instrument, das von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Es soll helfen, Kultur- und Naturdenkmäler von außergewöhnlichem universellen Wert zu schützen und nachhaltig zu bewahren.
Die Welterbeliste verzeichnet aktuell weltweit 1.223 Natur- und Kulturstätten aus 168 Staaten. Österreich ist auf der Liste mit 12 Welterbestätten vertreten. Die Aufnahme in die Welterbeliste ist Auszeichnung und Verpflichtung zugleich. Die Stätten müssen durch nationale Schutzmaßnahmen und ein entsprechendes Management für zukünftige Generationen erhalten werden.
Aktuelles
In der soeben stattfindenden 46. Sitzung des Welterbekomitees in Neu-Delhi (Indien) wurde die seit 2017 auf der Liste des gefährdeten Welterbes eingeschriebene Welterbestätte „Historisches Zentrum von Wien“ diskutiert.