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Österreichische UNESCO-Kommission

 

Workshop-Bericht: Vorbereitung des Staatenberichts 2016

2016 erstattet Österreich der UNESCO Bericht, welche Maßnahmen zur Förderung einer Vielfalt an Kunst und Kultur im Sinne der UNESCO-Konvention seit 2012 gesetzt wurden. Die Perspektive der Zivilgesellschaft auf die Entwicklungen sowie Beiträge der Kulturschaffenden selbst zur Umsetzung der Ziele der UNESCO-Konvention standen im Mittelpunkt des Workshops am 5. April 2016.

Das Entstehen einer Vielfalt an künstlerischem Ausdruck, kreativem Schaffen und kulturellem Angebot zu ermöglichen – unabhängig davon, ob es ökonomisch rentabel ist oder nicht – ist das erklärte Ziel aller Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Welche Maßnahmen konkret ergriffen wurden, um dieses Ziel zu erreichen, ist Gegenstand eines Berichts an die UNESCO, der alle vier Jahre von den Vertragsstaaten der Konvention vorzulegen ist. Österreich hat diesen Bericht 2016 der UNESCO vorzulegen.

Grundlage der Berichterstattung sind die UNESCO-Berichtsrichtlinien. Diese strukturieren den Bericht nicht nur in thematische Abschnitte, um die internationale Vergleichbarkeit zu erleichtern, sondern geben auch klare Empfehlungen, wie der Bericht vorbereitet werden soll. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf partizipativen Prozessen, die alle relevanten AkteurInnen in die Berichtserstellung miteinbeziehen – insbesondere die Zivilgesellschaft.

Zu diesem Zweck lud die Österreichische UNESCO-Kommission am 5. April 2016 interessierte VertreterInnen des österreichischen Kultursektors und deren Interessensvertretungen zu einem Workshop ein. Auf der Agenda standen sowohl die Einordnung kulturpolitisch relevanter Maßnahmen im Berichtszeitraum 2012 – 2016, als auch die Frage welche eigenen Aktivitäten die Zivilgesellschaft in den Bericht einbringen möchte und wie sich die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Konvention gestaltet.

Fazit der DiskussionsteilnehmerInnen: Die Förderung der kulturellen Vielfalt ist stets Handlungsgrundlage der freien Kulturarbeit und des zivilgesellschaftlichen, kulturpolitischen Engagements. In zahlreichen Initiativen und Projekten trägt sie zur Verwirklichung der Ziele der Konvention bei, auch wenn nicht zwingend ein Bezug zu dieser hergestellt wird. Der Abbau von Barrieren, die eine gleichberechtigte, selbstbestimmte und aktive Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen am Kunst- und Kulturleben erschweren, steht vielfach im Mittelpunkt: von Kulturangeboten für Kinder, über Frauenförderprogramme, Projekten zur Stärkung (post)migrantischer Kunst- und KulturproduzentInnen bis zu Initiativen, die Möglichkeiten zur Teilhabe von AsylwerberInnen am Kulturleben schaffen.

Ein weiterer Schwerpunkt gilt der Verbesserung der Rahmenbedingungen, unter denen Kunst- und Kulturschaffende leben und arbeiten. So liefert der Kultursektor durch Erfassung und Analyse von Daten vielfach Grundlagen und Impulse für die Weiterentwicklung kulturpolitischer Maßnahmen. Dabei werden nicht nur die Rahmenbedingungen „nationalen“ Kulturschaffens, sondern auch die Bedingungen und Möglichkeiten des internationalen Kulturaustausches – im Sinne der von der Konvention geforderten Vielfalt – in den Blick genommen. Insbesondere im Bereich der Kooperation mit KulturakteurInnen aus Ländern des Globalen Südens verorteten die DiskussionsteilnehmerInnen großen Handlungsbedarf / Verbesserungspotential. Angesprochen wurden fehlende Fördermöglichkeiten, um Projekte in Kooperation mit KulturakteurInnen aus dem Süden zu entwickeln und umzusetzen, der Stellenwert von Kultur in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, als auch Visabestimmungen und Vergabepraxis, als Vorbedingung um mit internationalen KünstlerInnen in Österreich kooperieren zu können.

Im Bereich der Einbindung der Zivilgesellschaft in Konventionsbelangen haben sich die ARGE Kulturelle Vielfalt sowie die Klausurtagungen der Österreichischen UNESCO-Kommission bewährt. Vergleichbare Plattformen oder institutionalisierte Dialogforen wie der Österreichische Freiwilligenrat, die einen regelmäßigen Austausch mit VertreterInnen der Bundesministerien und Länder sowie anderen Stakeholdern ermöglichen, wären auch in anderen kulturpolitischen Kontexten wünschenswert. Dennoch: Auch mit Blick auf die UNESCO-Konvention formulieren die TeilnehmerInnen eine zentrale Empfehlung: Die Entwicklung einer langfristigen Umsetzungsstrategie unter Einbindung der Zivilgesellschaft.

© ÖUK