Die „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.
Weiterlesen1972 verabschiedete die internationale Staatengemeinschaft die Welterbekonvention. Bis heute haben 1.154 Kultur- und Naturerbestätten aus 167 Staaten aller Kontinente die Voraussetzungen für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste erfüllt.
WeiterlesenIn Ergänzung zum materiellen Erbe betont die "Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes" die Bedeutung von bislang im Verborgenen existierenden Bräuchen und Praktiken, von Gemeinschaften und deren gemeinsamen Tun.
WeiterlesenAls Kulturgüter werden Baulichkeiten, Orte oder Güter bezeichnet, die für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung sind. Gezielte Zerstörung von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, Raubgrabungen an archäologischen Stätten, Plünderung von Kulturstätten sowie Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen in aller Welt bedrohen die wissenschaftliche Erschließung, die Erhaltung und den allgemeinen Zugang zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.
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