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UNESCO

 
Foto: © UNESCO / M. Ravassard

Das war die Vertragsparteienkonferenz 2023 - Kulturelle Vielfalt

Vom 6. bis 8. Juni 2023 fand zum 9. Mal die Vertragsparteienkonferenz des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen am Sitz der UNESCO in Paris statt. Vertreter*innen von 151 Vertragsstaaten des Übereinkommens und der Europäischen Union widmeten sich dem Stand der Umsetzung des Übereinkommens weltweit und den großen Herausforderungen, denen sich die Kultur- und Kreativbranche nach der COVID-19-Pandemie stellen muss. Sie erörterten insbesondere, wie die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld gefördert, Maßnahmen zur Vorzugsbehandlung von Kulturgütern und -dienstleistungen sichergestellt und der Status von Kunst- und Kulturakteur*innen gestärkt werden kann.

Die Vertragsparteienkonferenz ist das oberste Gremium des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und tritt alle zwei Jahre zusammen. Im Vordergrund steht dabei der Austausch der Vertragsparteien zum Status Quo der Umsetzung des Übereinkommens.

Den Vorsitz der 9. Vertragsparteienkonferenz führte Elia Del Carmen Guerra Jurado (Panama), Vize-Vorsitzende waren Belgien, Rumänien, Viet Nam und Nigeria. M. Mohammad Elshahed (Ägypten) übernahm die Funktion des Rapporteurs. 

Was waren die Inhalte?

Schwerpunkt der diesjährigen Konferenz war der Informationsaustausch in Hinblick auf Herausforderungen im digitalen Umfeld.

Die Art und Weise, wie kulturelle Güter und Dienstleistungen geschaffen, produziert, distribuiert und rezipiert werden, hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufgrund des digitalen Umfelds und neuer Technologien grundlegend verändert. In diesem Zusammenhang ist auch der Zugang zu (kulturellen) Inhalten sowie deren Visibilität und Auffindbarkeit zu einem wichtigen Thema geworden. Filme, Serien und Musik per Streaming ansehen und hören, über eine Suchmaschine nach Veranstaltungen suchen, Bücher online bestellen: Der Zugang zu Kunst und Kultur sowie kulturellen Ausdrucksformen hängt immer mehr von digitalen Diensten und von der Frage ab, ob und wie Inhalte für Nutzer*innen auffindbar sind. 

Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die UNESCO im Jahr 2020 die Open Roadmap for the implementation of the 2005 Convention in the Digital Environment. Dieses Instrument soll die Vertragsparteien dabei unterstützen, Chancen und Herausforderungen im digitalen Umfeld zu identifizieren und ihnen zu begegnen. Im Zuge der Vertragsparteienkonferenz 2023 präsentierte das UNESCO-Sekretariat anhand der von den Vertragsparteien übermittelten Staatenberichte für den Zeitraum 2020-2022 den aktuellen Stand des Monitorings des Übereinkommens im digitalen Umfeld. Dabei wurden auch Initiativen auf internationaler Ebene vorgestellt. Dazu zählen z.B. Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der digitalen Transformation und Trainingsprogramme, die auch auf der Policy Monitoring Platform zum Übereinkommen abrufbar sind. In den Diskussionen während der Vertragsparteienkonferenz standen insbesondere die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf den Kunst- und Kultursektor sowie Regulierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Urheber*innenrecht im Fokus. Dabei wurde auch der Zugang zu kulturellen Inhalten und deren Auffindbarkeit intensiv erörtert. Eines der wichtigsten Ziele ist es dabei, jene Barrieren zu überwinden, die den Zugang zu verschiedenen kulturellen Ausdrucksformen behindern, sei es aufgrund von Sprache, fehlender technischer Infrastruktur oder mangelnder finanzieller Unterstützung. 

Als Ergebnis wurde eine Reflexionsgruppe etabliert, deren Mandat darin besteht, Empfehlungen für die Umsetzung des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im digitalen Umfeld zu erarbeiten. Diese werden in weiterer Folge in die Diskussionen im Rahmen des Zwischenstaatlichen Komitees vorgebracht und erweitert. 

EXKURS zum Thema Auffindbarkeit / Discoverabiltiy: Statement von Bill Skolnik, Experte und Vorsitzender der kanadischen Koalition für Kulturelle Vielfalt, im Rahmen der Vertragsparteienkonferenz mündlich vorgetragen --> "On the Existential meaning of DISCOVERY"


Weiters wurde intensiv zu Artikel 16, Vorzugsbehandlung, des Übereinkommens diskutiert.

Gemäß Artikel 16 des Übereinkommens sind die Vertragsparteien verpflichtet, Vorzugsbehandlung zu leisten. Länder des Globalen Nordens sind demnach dazu aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl die Mobilität von Kunst- und Kulturakteur*innen als auch den Austausch von kulturellen Gütern und Dienstleistungen aus dem Globalen Süden fördern. Dadurch soll globalen Ungleichheiten entgegengewirkt werden. Kritisch betrachtet wurde die Tatsache, dass im Berichtszeitraum 2017-2020 keine Maßnahmen zur bevorzugten Behandlung seitens des Globalen Nordens umgesetzt wurden. Hier besteht also, wie bereits im 2022 veröffentlichten  3. Weltkulturbericht deutlich aufgezeigt, weiterhin großer Handlungsbedarf sowie die Notwendigkeit, Reflexionen zum Themenbereich voranzutreiben.

4. Zivilgesellschaftsforum

Im Vorfeld der 9. Vertragsparteienkonferenz fand am 5. Juni das 4. Zivilgesellschaftsforum statt. Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Interessenvertretungen aus dem Kunst- und Kulturbereich traten zusammen, um über den Stand und die Herausforderungen der Umsetzung des Übereinkommens zu beraten. Das 4. Zivilgesellschaftsforum wurde im Workshop-Format abgehalten - insgesamt gab es drei Workshopgruppen, die sich mit den Themen „Recognising culture as a global public good: implications for sustainable development and cultural rights“, „Diversity of cultural expressions in the digital environment: challanges and opportunities“ sowie „Cultural governance, public policies and commitments to the 2005 Convention“ befassten. Die Ergebnisse dieser Diskussionen wurden im Rahmen der Vertragsparteienkonferenz präsentiert.
Einerseits betonten die Teilnehmer*innen, wie wichtig es sei, viele der Empfehlungen der MONDIACULT-Weltkonferenz zur Kulturpolitik umzusetzen, auf der Kultur als globales öffentliches Gut anerkannt wurde. Ferner forderte die Zivilgesellschaft dringend Maßnahmen zur Regulierung der künstlichen Intelligenz im Zusammenhang mit Kultur, wobei der Schwerpunkt auf den menschlichen Akteur*innen, Künstler*innen, kulturellen Organisationen und Expert*innen liegt. Empfohlen wurde außerdem die Verbesserung des Dialogs zwischen der Zivilgesellschaft und den Vertragsparteien.

Alle Dokumente zur Konferenz (Tagesordnung, Arbeitsdokumente, etc.) sowie eine Aufzeichung ist auf der Website der UNESCO sowie via dem angeführten Link abrufbar. 

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© Klara Koštal
© Klara Koštal
4. Zivilgesellschaftsforum
© Cyril Bailleul/Unesco