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Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Freiräume für Kunst und Kultur  
Foto: © Caroline Minjolle

Vorzugsbehandlung

Was bedeutet Vorzugsbehandlung und warum ist der Globale Norden verpflichtet diese zu leisten?

In fast keinem Bereich ist das UNESCO-Übereinkommen "Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" so explizit wie in Fragen der Mobilität von Kunst und Kulturakteur*innen. Die Verpflichtungen im Bereich der Vorzugsbehandlung der Unterzeichnerstaaten sowie der EU liegen klar auf der Hand: Gemäß Artikel 16 der Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen (2005) ist eine Vorzugsbehandlung für Kunst und Kulturakteur*innen und kulturelle Güter und Dienstleistungen aus dem Globalen Süden zu gewähren. Ziel ist es, bestehenden globalen Asymmetrien entgegenzuwirken. Die Bestimmung  der Vorzugsbehandlung verpflichtet Länder des Globalen Nordens Maßnahmen zu setzen, die sowohl die Mobilität von Kunst- und Kulturakteur*innen wie auch den Austausch von kulturellen Gütern und Dienstleistungen aus dem Globalen Süden unterstützen. Hier geht es beispielsweise um die Vereinfachung der Verfahren für die Erteilung von Visa für die Einreise, Aufenthalt und vorübergehende Reisen. Darüber hinaus ist der Aufbau von Kapazitäten durch Ausbildung, Austausch und Aufenthalte für Kunst- und Kulturakteur*innen zentral, um sie bei der Einbindung in professionelle Netzwerke zu fördern. Der genannte Art. 16 wird durch die Art. 7 sowie 12-15 der Konvention sowie konkrete Durchführungsrichtlinien weiter gestärkt.

Vorzugsbehandlung ist ein Vorteil, den ein Staat einem anderen Staat oder einer Gruppe von Staaten ohne Bedingung der Gegenseitigkeit gewährt (UNESCO).

Der letzte UNESCO Weltkulturbericht (2022) zeigt, dass der Globale Norden seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen bisher nicht ausreichend nachgekommen ist:

  • Visabestimmungen gefährden die Bemühungen von Kulturinstitutionen und Zivilgesellschaft, den fortbestehenden Ungleichheiten zwischen dem Globalen Norden und dem Globalen Süden entgegenzuwirken.
  • Der Welthandel zeigt keine Anzeichen einer Öffnung für kulturelle Dienstleistungen aus dem Globalen Süden
  • Einschränkungen der Freizügigkeit und der Mobilität von Kunstschaffenden werden als Mittel der Repression und der Zensur eingesetzt; hier ist der Globale Norden insbesondere gefordert, gefährdeten Kunst- und Kulturakteur*innen Zufluchtsmöglichkeiten zu gewähren.

 

© Vanessa Barragão

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