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Ethik in Wissenschaft und Technologie

Gesellschaftliche Folgen antizipieren  
Foto: © Colourbox.de / Pressmaster

UNESCO-Bioethikprogramm
Neue Möglichkeiten in Medizin und Lebenswissenschaften

Das UNESCO-Bioethik Programm wurde 1993 ins Leben gerufen, um gemeinsame Werte und Maßstäbe zu finden, und damit auf ethische und soziale Fragen des globalen Wandels zu reagieren. Dazu hat die UNESCO drei Bioethik-Erklärungen verabschiedet:

  • Allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und Menschenrechte (1997)
  • Internationale Erklärung über humangenetische Daten (2003)
  • Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte (2005)

Seit 2005 konzentriert sich die UNESCO darauf, die in diesen Erklärungen niedergelegten Prinzipien zu verbreiten, deren Anwendung zu fördern und sie im Detail weiter auszuarbeiten. Zur Unterstützung ihrer Arbeit hat die UNESCO zwei beratende Gremien zur Bioethik eingerichtet, das Internationale Bioethik-Komitee, sowie das Zwischenstaatliche Bioethik-Komitee.

Das Internationale Bioethik-Komitee (International Bioethics Committee, IBC) wurde 1993 als interdisziplinär zusammengesetztes und global repräsentatives Expert*innengremium eingerichtet. Ziel des Gremiums ist es, alle neuen ethischen Fragen der biologischen und medizinischen Wissenschaften angemessen beraten zu können. Er besteht aus 36 unabhängigen Expert*innen.

Fünf Jahre später, im Jahr 1998, wurde ein zweites Gremium, das Zwischenstaatliche Bioethik-Komitee (Intergovernmental Bioethics Committee, IGBC) gegründet. Es besteht aus Vertreter*innen aus 36 Mitgliedsstaaten, die auf Regierungsebene regelmäßig die Empfehlungen des IBC diskutieren.

Bioethik in Österreich

Österreichs langjährige aktive Teilnahme an den UNESCO-Bioethik-Programmen wie etwa dem Internationalen Bioethik-Komitee (IBC) und dem Zwischenstaatlichen Bioethik-Komitee (IGBC) ist für die internationale Vernetzung sowie den nationalen wissenschaftlichen Diskurs im Bereich der Biowissenschaften von großer Bedeutung.

Im Internationalen Bioethik-Komitee war Österreich in den Jahren 2008–2015 durch Dr. Christiane Druml vertreten. Sie ist Vorsitzende des im Jahr 2001 gegründeten Bioethikkomitees des Bundeskanzleramtes und seit 2015 Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für Bioethik an der Medizinischen Universität Wien.

Weiterführende Links

  • Mehr über das Internationale Bioethik-Komitee auf den Seiten der UNESCO (EN)
  • Mehr über das Zwischenstaatliche Bioethik-Komitee auf den Seiten der UNESCO (EN)
  • Mehr über die Bioethik-Erklärungen lesen Sie auf den Seiten der UNESCO (EN)