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UNESCO

 
Foto: © UNESCO / M. Ravassard

Aus dem Blickwinkel der Zivilgesellschaft

Erstmals wurden bei der UNESCO Berichte der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der „Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005)“ präsentiert. Die ÖUK sprach mit Valeria Marcolin und Silja Fischer, Mitglieder des Redaktionsteams, über die Bedeutung und die zentralen Ergebnisse der Berichte.

Die Zivilgesellschaft hat erstmals dem Zwischenstaatlichen Komitee eigene Berichte zur 2005er-Konvention präsentiert – ein „Meilenstein“ wie es manche nannten. Worum geht es in diesem Bericht?

Valeria Marcolin: Der Bericht zeigt, wie die Zivilgesellschaft die Konvention tagtäglich und vor Ort umsetzt, zu ihrer Förderung beiträgt und Politiken und Maßnahmen, die eine Vielfalt kultureller Ausdrucksformen national und international gewährleisten wollen, monitoriert. Wir alle wissen, „die Zivilgesellschaft“ ist sehr vielfältig - sowohl hinsichtlich der Regionen, Bereiche, Größe und Personengruppen, die sie vertreten (über 80 Organisationen, die 2600 zivilgesellschaftliche Organisationen aus allen Weltregionen vertreten, haben zu dem Bericht beigetragen). Unsere größte Herausforderung war somit sicherzustellen, dass der Bericht den Reichtum dieser Vielfalt an Aktivitäten, Bedürfnissen und Erreichtem widerspiegelt, gleichzeitig aber gemeinsame Herausforderungen, Ziele und mögliche Lösungen benennt. Ergänzend wurden regionale und thematische Berichte eingebracht.

Was sind die zentralen Ergebnisse des Berichts?

Valeria Marcolin: Der Bericht wurde in nur vier Monaten nach dem ersten UNESCO-Forum der Zivilgesellschaft im Juni [2017] nach einer öffentlichen Ausschreibung erstellt und das auf ehrenamtlicher Basis aller Beteiligten.  Selbstverständlich kann der Bericht damit kein vollständiges Bild liefern, aber er ist dennoch sehr umfangreich. Wir haben mehr als 70 Empfehlungen für die vier Ziele des Monitoring-Rahmens der Konvention identifiziert. Natürlich mussten wir uns auf Themen fokussieren, die aus Perspektive der Zivilgesellschaft besonders zentral sind und über die wir in einen echten Dialog mit den Vertragsparteien der Konvention treten wollen. Daher haben wir 13 Schlüsselempfehlungen ausgewählt, die entlang dreier zentraler Erkenntnisse den Staaten präsentiert wurden. Wenn diese auch den lokalen Kontexten entsprechend angepasst werden müssen, erschienen diese als gemeinsamer Nenner:   

Die erste Erkenntnis ist der wachsende Druck und die Herausforderungen, mit denen der Kultursektor konfrontiert ist. Wir merken, dass der Sektor durch die wirtschaftlichen Veränderungen, den digitalen Wandel und das aktuell allgemeine Umfeld signifikante Veränderungsprozesse durchläuft. KünstlerInnen und Kulturschaffende werden von großen Unternehmen, die mit kreativer Arbeit Gewinne erzielen, zu wenig geschätzt und unfair entlohnt. Kleine und mittlere sowie nicht-gewinnorientierte Organisationen, die den Großteil der Organisationen im Kultursektor ausmachen, sind gefährdet, insbesondere unabhängige Organisationen. Damit ist auch die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Gefahr. Wir müssen Wege für ein Monitoring von Faktoren, die für das Wohlergehen von Organisationen und des Kultursektors entscheidend sind, finden, um zivilgesellschaftliches Engagement für die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen absichern zu können.

Die zweite zentrale Herausforderung ist transnationale Mobilität. Die Fragebögen, die wir an Organisationen ausgeschickt haben, zeigten eindeutig, dass wir mit einer zunehmend restriktiven globalen Praxis konfrontiert sind. Eine Priorität muss der Förderung von Süd-Nord und Süd-Süd Mobilität gelten, auch im Hinblick auf die Artikeln 14 und 16 der Konvention. Aber wir sehen aktuell auch zunehmend Mobilitätshindernisse in der Nord-Nord Kooperation. Wir möchten das Bewusstsein dafür schärfen, dass Mobilität eine Herausforderung für alle darstellt und müssen Wege finden, die Bewegungsfreiheit von KünstlerInnen und Kulturschaffenden zu erleichtern. Gleichzeitig müssen wir aber auch eine Strategie entwickeln, um eine regional ausgeglichene Vertretung der Zivilgesellschaft an internationalen Treffen wie der Tagung des Zwischenstaatlichen Komitees zur Konvention bei der UNESCO sicherzustellen. Gemeinsam haben wir in den letzten Jahren viel Bewusstseinsarbeit um diese Problemlage geleistet und im Jahr 2015 und 2016 wurden dazu [im Zwischenstaatlichen Komitee] auch wichtige Entscheidungen getroffen. Es gilt diese nun durch gemeinsame Anstrengungen umzusetzen. 

Schließlich ist die letzte und hervorstechende Erkenntnis, dass die Konvention weltweit noch immer kaum bekannt ist. Das ist eine Herausforderung sowohl für Vertragsstaaten als auch Zivilgesellschaft. Es bedeutet, dass die Zivilgesellschaft nicht das Potential der Konvention nutzen kann: sich an der Politikgestaltung zu beteiligen, sicherzustellen, dass die Vielfalt der Stimmen gehört wird, eine Rolle als „Watchdog“ einzunehmen und neue Ideen in die Umsetzung einzubringen. Mit der Zunahme an neuen Spannungen weltweit, auch im Hinblick auf die kulturelle Dimension von Konflikten und dem digitalen Wandel, müssen wir die Bedeutung der Konvention mehr denn je in dieser herausfordernden Welt, in der wir leben, verbreiten und eine globale Kampagne zur Förderung der Konvention für verschiedene Zielgruppen entwickeln.

Was soll mit dem Bericht passieren? Wann würden Sie sagen, der Bericht war ein Erfolg?

Silja Fischer: Erstens enthält der Bericht ein breites Spektrum an Empfehlungen und wir hoffen, dass die eine oder andere Empfehlung die zukünftigen Entscheidungen der Vertragsstaaten beeinflusst.

Zweitens bietet der Bericht zusätzliche Informationen darüber, wie die Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Konvention beiträgt. Er ergänzt die Informationen, die die Staaten in ihren Berichten vorlegen und sollte damit ein umfassenderes Bild ermöglichen, was in bestimmten Ländern, bestimmten Regionen oder weltweit passiert.

Und drittens bestätigt er erneut den Bedarf nach intensivem Dialog, auch mit dem UNESCO Sekretariat.

Für uns als Zivilgesellschaft hat der Prozess der Berichterstattung einen starken Impuls für die zukünftige Arbeit gesetzt. Zu einem Zeitpunkt konnte man einen gewissen Rückgang im Engagement der Zivilgesellschaft in den UNESCO-Organen zur Konvention beobachten. Immer weniger Organisationen nahmen an Sitzungen teil. Aber die Beteiligung der Zivilgesellschaft hat einen sehr wichtigen neuen Anstoß, einen neuen Schwung durch die oben genannten Entscheidungen im Komitee erfahren.  Diese haben den Spielraum der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Konvention erheblich gestärkt. Dieser neue Anstoß hat zu einer wesentlich höheren Beteiligung der Zivilgesellschaft an der weiteren Arbeit der UNESCO-Organe geführt.  Und ich glaube, noch nie zuvor haben so viele zivilgesellschaftliche Organisationen an einer Komiteesitzung wie dieser (Dezember 2017) teilgenommen.

Das ist für mich das größte Ergebnis des Berichts: dass er viele zivilgesellschaftliche VertreterInnen zusammengebracht hat, um gemeinsam den weiteren Prozess zu definieren, der zu einer besseren Selbstorganisation der Zivilgesellschaft und einer effizienteren und effektiveren Teilhabe der Zivilgesellschaft führt – nicht nur bei der UNESCO sondern bei der Umsetzung der Konvention selbst.


Valeria Marcolin ist Ko-Direktorin der Organisation  „Culture et Développement“ (Frankreich), Silja Fischer ist Generalsekretärin des Internationalen Musikrats. Sie sind Mitglieder des Redaktionsteams des ersten Berichts der Zivilgesellschaft zur 2005er UNESCO-Konvention. Der Bericht wurde am 14. Dezember 2017 dem Zwischenstaatlichen Komitee der Konvention im UNESCO-Hauptquartier Paris präsentiert.

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Valeria Marcolin (2 v.l.) präsentiert mit weiteren VertreterInnen den ersten Bericht der Zivilgesellschaft zur 2005er UNESCO-Konvention
© Anna Walch