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Österreichische UNESCO-Kommission

 

Richtlinien zur Verwendung des Namens und des Logos der Österreichischen UNESCO-Kommission im Rahmen der Übernahme der Rolle der Schirmherrin

Allgemeine Informationen

Der Name und die Logos der Österreichischen UNESCO-Kommission (ÖUK) sind geistiges Eigentum des Vereins Österreichische UNESCO-Kommission und als Wort-Bild-Marke geschützt.

Jede Verwendung der Logos unterliegt strengen Kriterien und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die ÖUK. Das Recht zur Vergabe der Logos obliegt ausschließlich der ÖUK. Diese bestimmt die Voraussetzungen, Nutzungsart und -dauer zur Verwendung des jeweiligen Logos.

Die Verwendung der Logos für kommerzielle Zwecke ist verboten. Kommerzielle Zwecke sind jegliche Form von Werbung, der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Merchandising und über den Buchhandel vertriebene kommerzielle Publikationen. Wissenschaftliche Publikationen werden als nicht kommerziell angesehen, ebenso wie Webseiten und Newsletter.

Die Weitergabe der Logos an Dritte ist nicht gestattet.

Bei Zuwiderhandeln wird das Recht zur Verwendung des Logos durch die ÖUK widerrufen und gegebenenfalls werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.

Der Name

Der volle Name lautet: „Österreichische UNESCO-Kommission“.

Logonutzungsbestimmungen

Mit der Übernahme der Rolle der Schirmherrin bekundet die ÖUK ihre Unterstützung für Institutionen oder Einzelpersonen, die Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation im Sinne der UNESCO fördern. Verbunden damit ist das Recht, das Logo der ÖUK in Verbindung mit dem Schriftzug „Schirmherrin“ (analog im englischen Kontext „Under the patronage of“) zu verwenden.

Die ÖUK stellt das Logo der ausführenden Organisation zur Verfügung. Das Logo kann entsprechend der jeweiligen Genehmigung durch die ÖUK, in mehreren Versionen verwendet werden.  Die zulässige Version hängt vom Medium (Print oder Digital), Hintergrund und Farbigkeit der Publikation ab.

Die Verwendung des Logos darf nur im Zusammenhang und für die Dauer der Veranstaltung/des Projektes, für die/das die ÖUK als Schirmherrin agiert, beantragt und genehmigt wurde, verwendet werden. Die Berechtigung endet mit Abschluss der Veranstaltung/des Projektes.

Die ausführende Organisation verpflichtet sich, in allen Drucksorten bzw. bei allen Internetauftritten der Veranstaltung/des Projektes durch die Verwendung des Originallogos in deutlicher Form und an hervorgehobener Stelle auf die ÖUK als Schirmherrin hinzuweisen. Sofern technisch möglich ist das durch die ÖUK zur Verfügung gestellte Logo mit der Internetseite www.unesco.at zu verlinken.

Die ausführende Organisation verpflichtet sich, sämtliche Drucksorten die das Logo beinhalten vorab der ÖUK zur Autorisierung vorzulegen. Gleiches gilt für die Freischaltung von Internetseiten. Der Druck bzw. eine Freischaltung ohne vorherige schriftliche Autorisierung seitens der ÖUK ist unzulässig.

Die ausführende Organisation verpflichtet sich, keine Veränderungen des Logos vorzunehmen. Jegliche Veränderung der Wort-Bild-Marke/des Logos ist rechtlich unzulässig und kann einen Widerruf des Rechts zur Logoverwendung begründen. Hierzu zählen etwa Erweiterungen des Logos (z.B. durch Kombination mit neuem Text oder anderen Logos), Veränderung der Farbgebung, Verzerrungen durch Änderung der Seitenverhältnisse des Logos, Verwendung von Ausschnitten des Logos etc. (siehe unzulässige Verwendung des Logos). Allein die UNESCO ist berechtigt, das UNESCO-Logo ohne Zusatz zu verwenden.

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Daten und Fakten Österreichische UNESCO-Kommission